Erschließung durch Herausgeber Hans Jacob, Reinhard Lauth, Bd. III,2.
In seinem Brief vom 10. Oktober 1795 an Voigt in Weimar teilt Fichte in einem Postscriptum mit: “Eben erhalte ich die Antwort [auf die Klage wegen Entfernung des Vorlesungsanschlags durch den Famulus communis und wegen der Versuche des Dekans Hennings, Fichtes Naturrechtsvorlesung in den Nachmittagstunden zu unterbinden] zurük; er könne mir – ich verlangte von ihm Sicherheit vor gewaltsamen Störungen – jezt keine bestimmte Antwort geben; ich solle mich aber nicht an die Höfe wenden, weil dieselben doch alte Observanzen nicht so geradezu würden abbringen können“.
In seinem Brief vom 10. Oktober 1795 an Voigt in Weimar teilt Fichte in einem Postscriptum mit: “Eben erhalte ich die Antwort [auf die Klage wegen Entfernung des Vorlesungsanschlags durch den Famulus communis und wegen der Versuche des Dekans Hennings, Fichtes Naturrechtsvorlesung in den Nachmittagstunden zu unterbinden] zurük; er könne mir – ich verlangte von ihm Sicherheit vor gewaltsamen Störungen – jezt keine bestimmte Antwort geben; ich solle mich aber nicht an die Höfe wenden, weil dieselben doch alte Observanzen nicht so geradezu würden abbringen können“.