Jena, d. 5. Februar. 1800.
Ich kann von Ihnen auf meinen lezten Brief noch keine Antwort haben; setze aber – Ihren bisherigen Erklärungen, meinem festen Willen, und Gablers an mich geschehner Erklärung nach, – voraus, daß Sie Ihr VerlagsRecht an meiner Appellation nicht aufgeben wollen, noch sollen: und thue Ihnen in dieser Rüksicht folgenden Vorschlag:
Gabler hat im Verlaufe dieses Monats an mich 200 r. zu bezahlen, deren Herbeischaffung ihm schwer, vielleicht unmöglich ist, deren ich jedoch bedarf. Wollen Sie ihm nicht diese Summe (= 31. Carolins) auf die Verlagskosten meiner Appellation. 1ste. Ausgabe, also auszahlen, daß [Sie] diese 31. Carol, mir von meiner Schuld an Sie abschreiben. Berechnen muß G. sich freilich mit Ihnen, daß aber Ihr Antheil an der 1sten Ausgabe soviel wenigstens betrage, versichert G. und ich selbst sehe es, aus Ihnen zum Theil von mir mitgetheilten Umständen, ein. Ich schike Ihnen im Falle Ihrer Einwilligung eine Quittung von G., diese 31. C. von mir auf Ihre Rechnung empfangen zu haben; und ziehe diese [/] Summe, nach einer von mir von jeher sehr zuträglich befundnen Einrichtung, sobald Sie mit ihr bezahlt sind, aus meinem eignen bureau, wo alle meine Activ=Schulden, und so auch die Ihrige, stets in baarem Gelde vorräthig liegen. Sie erzeigen mir durch dieses Arrangement eine wahre Gefälligkeit. Jedoch erwarte ich Ihre Antwort mit umlaufender Post, in dem ich nur bis zu Ende dieses Monats noch hier bleibe, und bis dahin von Gabler bezahlt seyn muß.
Mit Hochachtung
Ihr
ergebenster
Fichte.
Sollte ganz gegen Erwarten G. nicht 31. C. nachweisen, so gebe ich Ihnen weitern hinlänglichen Regreß von meiner Seite an Ihn (denn er ist mir noch mehr schuldig) oder an Mich; wovon zu seiner Zeit.
Ich kann von Ihnen auf meinen lezten Brief noch keine Antwort haben; setze aber – Ihren bisherigen Erklärungen, meinem festen Willen, und Gablers an mich geschehner Erklärung nach, – voraus, daß Sie Ihr VerlagsRecht an meiner Appellation nicht aufgeben wollen, noch sollen: und thue Ihnen in dieser Rüksicht folgenden Vorschlag:
Gabler hat im Verlaufe dieses Monats an mich 200 r. zu bezahlen, deren Herbeischaffung ihm schwer, vielleicht unmöglich ist, deren ich jedoch bedarf. Wollen Sie ihm nicht diese Summe (= 31. Carolins) auf die Verlagskosten meiner Appellation. 1ste. Ausgabe, also auszahlen, daß [Sie] diese 31. Carol, mir von meiner Schuld an Sie abschreiben. Berechnen muß G. sich freilich mit Ihnen, daß aber Ihr Antheil an der 1sten Ausgabe soviel wenigstens betrage, versichert G. und ich selbst sehe es, aus Ihnen zum Theil von mir mitgetheilten Umständen, ein. Ich schike Ihnen im Falle Ihrer Einwilligung eine Quittung von G., diese 31. C. von mir auf Ihre Rechnung empfangen zu haben; und ziehe diese [/] Summe, nach einer von mir von jeher sehr zuträglich befundnen Einrichtung, sobald Sie mit ihr bezahlt sind, aus meinem eignen bureau, wo alle meine Activ=Schulden, und so auch die Ihrige, stets in baarem Gelde vorräthig liegen. Sie erzeigen mir durch dieses Arrangement eine wahre Gefälligkeit. Jedoch erwarte ich Ihre Antwort mit umlaufender Post, in dem ich nur bis zu Ende dieses Monats noch hier bleibe, und bis dahin von Gabler bezahlt seyn muß.
Mit Hochachtung
Ihr
ergebenster
Fichte.
Sollte ganz gegen Erwarten G. nicht 31. C. nachweisen, so gebe ich Ihnen weitern hinlänglichen Regreß von meiner Seite an Ihn (denn er ist mir noch mehr schuldig) oder an Mich; wovon zu seiner Zeit.