Herrn Past. Wagnern.
Man wendet sich in Sachen, die Ehre, Gewissen, u. das <durch Be>kenntniß desselben <erworbne> Ansehen bedürfen, gewöhnlich an den Geistl. Ich wende in einer Sache der Art mich an Eur Hochwohl. <da ich> darin eben eine besondre Freundschaft bei Ihnen voraussetzen <wollen>.
Mein verstorbner Bruder Gotthelf hat von mir.
1). eine Summe, deren Betrag ich im Gedächtniß nicht habe, u. gegenwärtig nicht aus meinen Papieren zusammen suchen kann, auf dem Hause.
(Die Kosten seines <vormaligen> Studiums, u eine EntschädigungsSumme, die ich ihm <erließ>, <sind> Geschenke[.)]
2). von einem Capital von 300 r. die Hälfte (die <an>dre Hälfte der Bruder Gottlob zu Elster), laut Handschrift.
jene Interessen an den Vater zu bezahlen.
3). 800. r. als erste Anlage zu einer Compagnie Fabrik, nach zwischen uns gewechselten Briefen; u. redlich im Gezelt unsrer Eltern, u. <der> Brüder Gottlob, Christlieb, getroffnen Abreden[;] u. daß dem so ist, versichre ich Sie auf Ehre, u. meine Eltern, Geschwister, u.s.w. abgesondert gefragt, werden es gleichfals versichern.
Ich höre, daß die Rammenauischen Gerichte nöthig gefunden haben, sich in die Sache zu mischen, u. mein Bruder Gottlob schreibt mir, daß ich selbst <nach> R. werde eilen müssen, um etwas gründl. zu Stande zu bringen, daß der Beweiß unsers Verhältnisses nöthig seyn werde, u. dergl. Derl. Beweise sind freylich da: aber sie liegen <bei meinem Vater>. Unsere <Rechte>, u. die <Erbbeweise> gründen in meines Bruders eignen Briefschaften.
Können Sie, werthester Herr Pastor, in dieser Sache Vermittler seyn, in dieser Sache, die offenbar mehr des ehrlichen Mannes, als des <verdienten> bedarf, Schiedsrichter, Vermittler.
Ich sehe nicht eigentl. <wer> eine Parthey ist, u. höre nie von dem Gericht, <wer denn wohl bei dem Rammenauischen Gericht etwas wollen möchte, u. [wie] dem dasigen> Gerichtsdirector etwas <erlaubt> seyn möchte.
Lieber Herr Pastor. Ich habe Weib, u. Kind, u. jenes ist durch meine Arbeit verdient, u. jezt <leben auch> Weib und Kind <von meiner> Arbeit, Chursachsen hat mich um mein Amt gebracht; will Rammenau mich noch um die Ersparnisse desselben bringen, so werde [ich] auch dann nicht zu Grunde gehen, <soll> es ihnen freistehen, – u ich habe dann wenigstens die Leichterung, <vollkommen ausgezahlt> zu haben.
Man wendet sich in Sachen, die Ehre, Gewissen, u. das <durch Be>kenntniß desselben <erworbne> Ansehen bedürfen, gewöhnlich an den Geistl. Ich wende in einer Sache der Art mich an Eur Hochwohl. <da ich> darin eben eine besondre Freundschaft bei Ihnen voraussetzen <wollen>.
Mein verstorbner Bruder Gotthelf hat von mir.
1). eine Summe, deren Betrag ich im Gedächtniß nicht habe, u. gegenwärtig nicht aus meinen Papieren zusammen suchen kann, auf dem Hause.
(Die Kosten seines <vormaligen> Studiums, u eine EntschädigungsSumme, die ich ihm <erließ>, <sind> Geschenke[.)]
2). von einem Capital von 300 r. die Hälfte (die <an>dre Hälfte der Bruder Gottlob zu Elster), laut Handschrift.
jene Interessen an den Vater zu bezahlen.
3). 800. r. als erste Anlage zu einer Compagnie Fabrik, nach zwischen uns gewechselten Briefen; u. redlich im Gezelt unsrer Eltern, u. <der> Brüder Gottlob, Christlieb, getroffnen Abreden[;] u. daß dem so ist, versichre ich Sie auf Ehre, u. meine Eltern, Geschwister, u.s.w. abgesondert gefragt, werden es gleichfals versichern.
Ich höre, daß die Rammenauischen Gerichte nöthig gefunden haben, sich in die Sache zu mischen, u. mein Bruder Gottlob schreibt mir, daß ich selbst <nach> R. werde eilen müssen, um etwas gründl. zu Stande zu bringen, daß der Beweiß unsers Verhältnisses nöthig seyn werde, u. dergl. Derl. Beweise sind freylich da: aber sie liegen <bei meinem Vater>. Unsere <Rechte>, u. die <Erbbeweise> gründen in meines Bruders eignen Briefschaften.
Können Sie, werthester Herr Pastor, in dieser Sache Vermittler seyn, in dieser Sache, die offenbar mehr des ehrlichen Mannes, als des <verdienten> bedarf, Schiedsrichter, Vermittler.
Ich sehe nicht eigentl. <wer> eine Parthey ist, u. höre nie von dem Gericht, <wer denn wohl bei dem Rammenauischen Gericht etwas wollen möchte, u. [wie] dem dasigen> Gerichtsdirector etwas <erlaubt> seyn möchte.
Lieber Herr Pastor. Ich habe Weib, u. Kind, u. jenes ist durch meine Arbeit verdient, u. jezt <leben auch> Weib und Kind <von meiner> Arbeit, Chursachsen hat mich um mein Amt gebracht; will Rammenau mich noch um die Ersparnisse desselben bringen, so werde [ich] auch dann nicht zu Grunde gehen, <soll> es ihnen freistehen, – u ich habe dann wenigstens die Leichterung, <vollkommen ausgezahlt> zu haben.