Berlin, den 18 Febr. 1800
An die Herren Prediger in der Charité Schleiermacher und Prahmer
Da die Herren Charité-Prediger Schleiermacher und Prahmer durch Hospitaliten, welche in der Anstalt die Wohlthat der unentgeldlichen Verpflegung genießen, und dafür dem Hause nach ihren Kräften Dienste zu leisten billig verpflichtet sind, aufgewartet werden, so ist es nicht thunlich, dem Antrage der Herren Charité-Prediger in dem Schreiben vom 1ten des Monats zu genügen, und kann diesen Aufwärtern oder einem von ihnen das jetzt gewöhnliche Aufwärter-Lohn und der Domestiquen-Tisch nicht bewilliget werden.
K. P. A. D.
Weitzel
An die Herren Prediger in der Charité Schleiermacher und Prahmer
Da die Herren Charité-Prediger Schleiermacher und Prahmer durch Hospitaliten, welche in der Anstalt die Wohlthat der unentgeldlichen Verpflegung genießen, und dafür dem Hause nach ihren Kräften Dienste zu leisten billig verpflichtet sind, aufgewartet werden, so ist es nicht thunlich, dem Antrage der Herren Charité-Prediger in dem Schreiben vom 1ten des Monats zu genügen, und kann diesen Aufwärtern oder einem von ihnen das jetzt gewöhnliche Aufwärter-Lohn und der Domestiquen-Tisch nicht bewilliget werden.
K. P. A. D.
Weitzel