Eines Hochlöblichen Königlichen ArmenDirectorii unterm 5ten hujus an mich erlassene abschlägliche Antwort auf meine gehorsamste Vorstellung vom 22ten mensis praeteriti ist mir ein neuer niederschlagender Beweis, daß Dasselbe, so gern es auch Sich meinen Wünschen willfährig bezeigte, doch die triftigen Gründe, welche auszuführen ich bei keinem Gesuch unterlaße, Seiner Aufmerksamkeit nicht werth hält noch auch mir die Ehre, erzeigen will, Seine Willensaeußerungen in meinen Angelegenheiten, mit einigen, wenn auch nur scheinbaren, Gegengründen zu begleiten. Gern gestehe ich Einem Hochlöblichen ArmenDirectorio, daß ich meines Theils nicht begreifen kann, wie in dieser Sache das Nöthige bloß deshalb, weil es noch nicht geschehen ist, nicht noch sollte geschehen können; und da es nicht möglich ist hierüber, in so fern dies ein Grund sein soll, ohne den Anschein einer Beleidigung, in den ich nicht gern verfallen möchte, irgend etwas zu sagen; da es, wie der Erfolg lehrt, unnüz sein würde Gründe zu wiederholen, die nur unter der Voraussezung einer wolwollenden Gesinnung und eines gewißen Gefühls für das Anständige wirksam sein können: so bleibt mir nichts übrig als Ein Hochlöbliches Königliches ArmenDirectorium mit aller Demselben schuldigen Ehrfurcht auf einen Punkt den ich in meiner ersten Vorstellung ohne Erfolg leise angedeutet habe, nochmals mit ausdrüklichen Worten aufmerksam zu machen.
Es ist dieses der bekannte Umstand, daß Ein Hochlöbliches Königliches ArmenDirectorium Sich gegen uns | die Prediger keinesweges in demselben Verhältniß befindet, wie etwa gegen Seine untergeordneten Officianten am ChariteHause, sondern lediglich, ich wiederhole es, lediglich in dem eines Patrons, eine Thatsache, die aus der Verfaßung des geistlichen Standes im Preußischen Staate von selbst hervorgeht, und auf die sowol mein Vorgänger in seinen Angelegenheiten, als auch mein zeitheriger Herr College und ich gemeinschaftlich bei den Verhandlungen über die Vereidungen und über die ReisePermissionen mit gutem Erfolg provocirt haben. Daß nun einem Patronus nicht zusteht den Prediger in irgend einem Stük zu verkürzen, also auch nicht in Absicht der Wohnung, wenn, wie hier der Fall ist die Sorge dafür ihm obliegt, darüber bedarf es wol bei den erleuchteten und gesezkundigen Mitgliedern Eines Hochlöblichen Königlichen ArmenDirectorii keiner weiteren Ausführung.
Aus diesem Grunde halte ich mich daher verpflichtet, falls nicht etwa die nähere Erwägung dieses Umstandes eine günstige Aenderung in dem Beschluß Eines Hochlöblichen Königlichen ArmenDirectorii bewirkt, über diese Angelegenheit mit Einsendung der bisher gepflogenen Verhandlungen an Ein Hochpreißliches Evangelisch Reformirtes KirchenDirektorium als meine vorgesezte und schüzende Behörde unterthänigst zu berichten, und mich von derselben instruiren zu laßen, ob ich verpflichtet bin, mir für mich und meine AmtsNachfolger die Herabwürdigung in eine unanständige und schmuzige Wohnung gefallen zu laßen, oder was demnächst in dieser Sache zu thun sein möchte. |
Sobald die Sache auf diesem Wege in den gehörigen Gang eingeleitet ist, werde ich, mit Vorbehalt daß man diesen Schritt nicht als eine Verzichtleistung auf meine Ansprüche ansehe die neue Wohnung gleichfalls beziehen.
Das Weitere der Weisheit Eines Hochlöblichen ArmenDirectorii überlaßend habe ich die Ehre mit aller derselben schuldigen Verehrung zu verharren
Eines Hochlöblichen Königlichen ArmenDirectorii
ganz gehorsamster
der Prediger Schleiermacher
Berlin d. 13t. Sept. 1800.
Es ist dieses der bekannte Umstand, daß Ein Hochlöbliches Königliches ArmenDirectorium Sich gegen uns | die Prediger keinesweges in demselben Verhältniß befindet, wie etwa gegen Seine untergeordneten Officianten am ChariteHause, sondern lediglich, ich wiederhole es, lediglich in dem eines Patrons, eine Thatsache, die aus der Verfaßung des geistlichen Standes im Preußischen Staate von selbst hervorgeht, und auf die sowol mein Vorgänger in seinen Angelegenheiten, als auch mein zeitheriger Herr College und ich gemeinschaftlich bei den Verhandlungen über die Vereidungen und über die ReisePermissionen mit gutem Erfolg provocirt haben. Daß nun einem Patronus nicht zusteht den Prediger in irgend einem Stük zu verkürzen, also auch nicht in Absicht der Wohnung, wenn, wie hier der Fall ist die Sorge dafür ihm obliegt, darüber bedarf es wol bei den erleuchteten und gesezkundigen Mitgliedern Eines Hochlöblichen Königlichen ArmenDirectorii keiner weiteren Ausführung.
Aus diesem Grunde halte ich mich daher verpflichtet, falls nicht etwa die nähere Erwägung dieses Umstandes eine günstige Aenderung in dem Beschluß Eines Hochlöblichen Königlichen ArmenDirectorii bewirkt, über diese Angelegenheit mit Einsendung der bisher gepflogenen Verhandlungen an Ein Hochpreißliches Evangelisch Reformirtes KirchenDirektorium als meine vorgesezte und schüzende Behörde unterthänigst zu berichten, und mich von derselben instruiren zu laßen, ob ich verpflichtet bin, mir für mich und meine AmtsNachfolger die Herabwürdigung in eine unanständige und schmuzige Wohnung gefallen zu laßen, oder was demnächst in dieser Sache zu thun sein möchte. |
Sobald die Sache auf diesem Wege in den gehörigen Gang eingeleitet ist, werde ich, mit Vorbehalt daß man diesen Schritt nicht als eine Verzichtleistung auf meine Ansprüche ansehe die neue Wohnung gleichfalls beziehen.
Das Weitere der Weisheit Eines Hochlöblichen ArmenDirectorii überlaßend habe ich die Ehre mit aller derselben schuldigen Verehrung zu verharren
Eines Hochlöblichen Königlichen ArmenDirectorii
ganz gehorsamster
der Prediger Schleiermacher
Berlin d. 13t. Sept. 1800.