An den Reformirten Prediger in der Charite HErrn Schleiermacher.
Der Reformirte Prediger Herr Schleiermacher hat in seiner neuerlichen Eingabe vom 29ten vorigen Monats einen abermahligen Beweis seines unzufriedenen Betragens und Hanges zu Beschwerden gegeben, ohnerachtet wir ihm bereits in der Resolution vom 20ten vorigen Monats eröfnet, daß der OberBauRath Moser die Einrichtung der PredigerWohnungen dirigiret, und versprochen, wenn es bei der im künftigen Jahre vorzunehmenden Veränderung des alten Flügels irgend angehe, auch auf Verbesserung des Eingangs Rücksicht zu nehmen. Wir haben dahero sicher erwartet, daß der HErr Prediger Schleiermacher sich beruhigen, und das Collegium nicht ferner mit seinen Beschwerden behelligen werde. Da derselbe aber fortfährt, neue Beschwerden aufzustellen, so wird derselbe hiermit nochmahls zur Ruhe verwiesen, und ihm ausdrücklich eröfnet, daß die ihm in der vorigen resolution ertheilte Weisung, sich eines friedfertigen Betragens zu befleißigen, und auch seinerseits zu sorgen, daß Ruhe und Einigkeit in der Charite herrsche, nicht vom Expedienten eingerückt, der dazu keine Befugniß hat, sondern von dem Collegio selbst verfügt worden, und hiermit ausdrücklich wiederhohlt wird.
K. P. A D.
vS. 4. ej.
Berlin den 1 Octb. 1800
Der Reformirte Prediger Herr Schleiermacher hat in seiner neuerlichen Eingabe vom 29ten vorigen Monats einen abermahligen Beweis seines unzufriedenen Betragens und Hanges zu Beschwerden gegeben, ohnerachtet wir ihm bereits in der Resolution vom 20ten vorigen Monats eröfnet, daß der OberBauRath Moser die Einrichtung der PredigerWohnungen dirigiret, und versprochen, wenn es bei der im künftigen Jahre vorzunehmenden Veränderung des alten Flügels irgend angehe, auch auf Verbesserung des Eingangs Rücksicht zu nehmen. Wir haben dahero sicher erwartet, daß der HErr Prediger Schleiermacher sich beruhigen, und das Collegium nicht ferner mit seinen Beschwerden behelligen werde. Da derselbe aber fortfährt, neue Beschwerden aufzustellen, so wird derselbe hiermit nochmahls zur Ruhe verwiesen, und ihm ausdrücklich eröfnet, daß die ihm in der vorigen resolution ertheilte Weisung, sich eines friedfertigen Betragens zu befleißigen, und auch seinerseits zu sorgen, daß Ruhe und Einigkeit in der Charite herrsche, nicht vom Expedienten eingerückt, der dazu keine Befugniß hat, sondern von dem Collegio selbst verfügt worden, und hiermit ausdrücklich wiederhohlt wird.
K. P. A D.
vS. 4. ej.
Berlin den 1 Octb. 1800