[1] Freylich kann jeder über mich denken, sagen und schreiben was er will; so lange ich es nicht erfahre und keine nachtheilige Wirkungen davon auf mich zurückfallen, gehts mich nichts an. Wenn aber jemand ein ungünstiges Urtheil über mich gefällt und mitgetheilt hat, wovon ich Wirkungen erfahre, so sehe ich nicht, daß es ein Eingriff in seine Rechte wäre, ihn darüber zu fragen, da er ja immer die Freyheit hat, mir eine Antwort zu verweigern, wenn er die Frage für ungebührlich hält. Selbst die Absicht, mit welcher ein solches Urtheil mitgetheilt seyn möchte, würde den Fall nicht verändern, wie mich däucht – wenn jemand mein Zutrauen mit freundschaftlicher Theilnahme aufnimmt, so bin ich ihm vielen Dank dafür schuldig, aber die Verbindlichkeit, die er mir dadurch auflegt, giebt ihm kein Recht zu richterlichen Ansehen über mich. – Ich habe mich in der Vermuthung, die zu meiner Frage Veranlassung gab, geirrt, und bitte in dieser Rücksicht um Verzeihung. – Was den Ton, die Manier, den Ausdruck betrifft, womit ich etwas sage, so bin ich eben nicht gewohnt, mich darüber zur Rechenschaft ziehn [2] zu lassen. Es thut mir leid, wenn Sie damit unzufrieden sind, aber ich habe keine Antwort darauf. – Wenn ein Mann von Ehre sich von mir beleidigt hält, und ich kein Unrecht von meiner Seite anerkenne, so muß ich ihn den Weg zur Ausgleichung selbst wählen lassen. –