[1] Da ein Decret von Ew. Hochwürd. Hochwohl un Wohlgeb. vom 24ten May a.c. des Innhalts:
daß, da nach den neuern Rescripten, auf die sich Herr Impetrant bezogen, die gegen Herrn Herrn Hofrath Schütz, und gegen Herrn Justizrath Hufeland angestellte Klage, vor das akademische Forum nicht gehörig, derselbe seine Beschwerde wenn er sich damit fortzukommen getraut, unmittelbar bey Serenissimis Nutritoribus anzubringen habe;
mir unter dem gestrigen Dato zugefertigt worden, und ich gesonnen bin die Sache weiter zu führen, so ersuche ich Ew. Hochwürd. Hochwohl- und Wohlg. gehorsamst, mir die Antworten des H. Hofrath Schütz und des H. Justizrath Hufeland auf meine Klageschrift, nach welchen oberwähntes Decret [2] erfolgt, copeylich mittheilen zu lassen.
Ich habe die Ehre mit schuldiger Ehrerbietung zu seyn
Ew: Hochwürd. Hochwohl- u Wohlgebohren
gehorsamster
August Wilhelm Schlegel.
Jena den 28ten May
1800.
[3] [leer]
[4] [leer]
daß, da nach den neuern Rescripten, auf die sich Herr Impetrant bezogen, die gegen Herrn Herrn Hofrath Schütz, und gegen Herrn Justizrath Hufeland angestellte Klage, vor das akademische Forum nicht gehörig, derselbe seine Beschwerde wenn er sich damit fortzukommen getraut, unmittelbar bey Serenissimis Nutritoribus anzubringen habe;
mir unter dem gestrigen Dato zugefertigt worden, und ich gesonnen bin die Sache weiter zu führen, so ersuche ich Ew. Hochwürd. Hochwohl- und Wohlg. gehorsamst, mir die Antworten des H. Hofrath Schütz und des H. Justizrath Hufeland auf meine Klageschrift, nach welchen oberwähntes Decret [2] erfolgt, copeylich mittheilen zu lassen.
Ich habe die Ehre mit schuldiger Ehrerbietung zu seyn
Ew: Hochwürd. Hochwohl- u Wohlgebohren
gehorsamster
August Wilhelm Schlegel.
Jena den 28ten May
1800.
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