Erschließung durch Herausgeber Hans Jacob, Reinhard Lauth, Bd. III,1.
Johanna Rahn hatte Fichte empfohlen, bei seiner Rückkunft in Zürich wieder im Schwert zu wohnen. Am 4. Juni 1793 schreibt ihr Fichte aus Frankfurt am Main: „Auf jeden Fall schreibe ich wohl noch von Stuttgard aus ein Briefgen an Madame O. das Du übergiebst, wenn Du es für schlechterdings nöthig hältst, daß ich da wohne – widrigenfalls zurükbehältst.“ Am 9. Juni schreibt Fichte dann Johanna aus Stuttgart: „Hier ist ein Brief an Mdme Ott. Laß ihn abgeben, wenn Du meinst, daß ich da wohnen soll. Ich gestehe, daß es mir selbst anfängt, rathsam zu scheinen“. Dem Brief an Frau Ott wurde also der Brief vom 9. Juni an Marie Johanne Rahn beigeschlossen.
Johanna Rahn hatte Fichte empfohlen, bei seiner Rückkunft in Zürich wieder im Schwert zu wohnen. Am 4. Juni 1793 schreibt ihr Fichte aus Frankfurt am Main: „Auf jeden Fall schreibe ich wohl noch von Stuttgard aus ein Briefgen an Madame O. das Du übergiebst, wenn Du es für schlechterdings nöthig hältst, daß ich da wohne – widrigenfalls zurükbehältst.“ Am 9. Juni schreibt Fichte dann Johanna aus Stuttgart: „Hier ist ein Brief an Mdme Ott. Laß ihn abgeben, wenn Du meinst, daß ich da wohnen soll. Ich gestehe, daß es mir selbst anfängt, rathsam zu scheinen“. Dem Brief an Frau Ott wurde also der Brief vom 9. Juni an Marie Johanne Rahn beigeschlossen.