Magnifice Academiae Pro-Rector,
Da durch Misbilligung des Benehmens des Famulus communis, indem er meinen AnschlageZettel nicht ohne weiteres angeschlagen, und durch die diesen Nachmittag geschehne Zurükstellung deßelben zu meiner beliebigen Disposition der Hauptgrund meiner Beschwerden gehoben worden, so habe ich mich entschloßen, lediglich um den Wünschen des illustern Senats zuvorzukommen, und keine Weitläuftigkeiten zu veranlaßen, meine Beschwerden über die mir durch unrechtmäßige Zurükhaltung meines AnschlageZettels zugefügte Beleidigung hierbei beruhen zu laßen; in der Hofnung, daß der illustre Senat meinen billigen Wünschen eben so wenig entgegenseyn werde.
Ich habe mich nemlich auf das Ansuchen vieler Studenten entschloßen, meine Propädevtik der gesammten Philosophie, die ich nur darum unter der Benennung Logik und Metaphysik angekündigt, weil Herr Platner, nach deßen Philosophischen Aphorismen 1. Theil. ich dieses Collegium lese, dasjenige, was er daselbst vorträgt, so nennt, in die Abendstunde von 6-7. Uhr, auf welche in der statutenmäßigen Stundenvertheilung garnicht gerechnet ist, zu verlegen.
Ob das Naturrecht unter die Hauptcollegia, für welche bestimmte Stunden ausgesezt, gehöre, scheint selbst dem ill. Senat zweifelhaft, indem in der durch Eur Magnificenz erhaltnen Resolution nur der Logik erwähnt wird; noch weit mehr aber würde es in die Frage kommen, ob meine philosophische Rechtslehre unter die allenfals darüber vorhandene Anordnung gehöre. Ich hoffe aber, und wünsche, daß der ill. Senat, ohne [/] mich in diese Weitläufigkeiten zu verwikeln, mich mein Collegium auf diese, von dem vorzüglichern Theile meiner Zuhörer schon vor einem Viertel=Jahre gewählte Stunde v. 3-4. ankündigen; und ohne Störung halten laßen werde: und hierdurch selbst die, lediglich um vor einer solchen Störung mich zu sichern eingelegte Appellation von selbst wegfallen machen werde.
Uebrigens habe ich die Ehre mit vorzüglicher Hochachtung zu seyn
Eur Magnificenz
ergebenster
Johann Gottlieb Fichte
Phil. D. et Prof. P. Ord.
Jena
d. 13. October
1795.
Da durch Misbilligung des Benehmens des Famulus communis, indem er meinen AnschlageZettel nicht ohne weiteres angeschlagen, und durch die diesen Nachmittag geschehne Zurükstellung deßelben zu meiner beliebigen Disposition der Hauptgrund meiner Beschwerden gehoben worden, so habe ich mich entschloßen, lediglich um den Wünschen des illustern Senats zuvorzukommen, und keine Weitläuftigkeiten zu veranlaßen, meine Beschwerden über die mir durch unrechtmäßige Zurükhaltung meines AnschlageZettels zugefügte Beleidigung hierbei beruhen zu laßen; in der Hofnung, daß der illustre Senat meinen billigen Wünschen eben so wenig entgegenseyn werde.
Ich habe mich nemlich auf das Ansuchen vieler Studenten entschloßen, meine Propädevtik der gesammten Philosophie, die ich nur darum unter der Benennung Logik und Metaphysik angekündigt, weil Herr Platner, nach deßen Philosophischen Aphorismen 1. Theil. ich dieses Collegium lese, dasjenige, was er daselbst vorträgt, so nennt, in die Abendstunde von 6-7. Uhr, auf welche in der statutenmäßigen Stundenvertheilung garnicht gerechnet ist, zu verlegen.
Ob das Naturrecht unter die Hauptcollegia, für welche bestimmte Stunden ausgesezt, gehöre, scheint selbst dem ill. Senat zweifelhaft, indem in der durch Eur Magnificenz erhaltnen Resolution nur der Logik erwähnt wird; noch weit mehr aber würde es in die Frage kommen, ob meine philosophische Rechtslehre unter die allenfals darüber vorhandene Anordnung gehöre. Ich hoffe aber, und wünsche, daß der ill. Senat, ohne [/] mich in diese Weitläufigkeiten zu verwikeln, mich mein Collegium auf diese, von dem vorzüglichern Theile meiner Zuhörer schon vor einem Viertel=Jahre gewählte Stunde v. 3-4. ankündigen; und ohne Störung halten laßen werde: und hierdurch selbst die, lediglich um vor einer solchen Störung mich zu sichern eingelegte Appellation von selbst wegfallen machen werde.
Uebrigens habe ich die Ehre mit vorzüglicher Hochachtung zu seyn
Eur Magnificenz
ergebenster
Johann Gottlieb Fichte
Phil. D. et Prof. P. Ord.
Jena
d. 13. October
1795.