Magnifice Academiae ProRector
[Es ist an] uns Professores ordinarios supernumerarios [ohne] Sitz; und Stimme im Senate, und Professores extraordi[nari]os ein Circulare ergangen, worin uns zu unsrer Nachachtung [und] Befolgung bekannt gemacht wird, in die Stunden von 10 bis 11. [Uhr] a und von 3–4 Uhr keine andern, als die dafür bestimmten Vorlesun[gen] zu verlegen, keine für den Nachmittag bestimmte Lection in eine Vormittagsstunde zu legen, und die in dem Lectionscatalog [a]ngesezten Stunden, ohne Rüksprache mit der competenten Fakultät nicht zu verändern. Dieser Befehl scheint uns unstatthaft, und gravirend; und das um so mehr, da verlauten will, daß das ergangene Circulare nicht einmal dem Senatsbeschluße gemäß abgefaßt sey, welches, der Autorität des illustern Senats selbst nachtheilig, für uns aber eine grosse Beeinträchtigung seyn würde, wenn es Einzelnen freistehen sollte, ihr Gutachten uns zu unsrer Nachachtung und Befolgung als Senatsbeschlüsse anzukündigen; auch alles Zutrauen in diese officiellen Bekanntmachungen aufheben müste. Sollte jedoch der Senatsschluß wirklich so ausgefallen seyn, so würden wir uns genöthigt finden zu erklären, daß wir die unbedingte Gesezgebung des Senats für uns über dergleichen Gegenstände keinesweges anerkennen, gegen einen solchen Senatsschluß protestiren, und eventualiter ad omnes serenissimos Academiae nutritores appelliren.
Wir ersuchen Eur Magnificenz diese unsre Bitte, und eventuelle Erklärung dem <illustren> Senat mitzutheilen, u verharren mit der vollkommensten Hochachtung
Deroselben
Jena, d. 19 Februar.
1796.
Sr. Magnificenz
dem Herrn Courerath Gruner
der Z. Prorektor
der Akademie
zu
Jena
[Es ist an] uns Professores ordinarios supernumerarios [ohne] Sitz; und Stimme im Senate, und Professores extraordi[nari]os ein Circulare ergangen, worin uns zu unsrer Nachachtung [und] Befolgung bekannt gemacht wird, in die Stunden von 10 bis 11. [Uhr] a und von 3–4 Uhr keine andern, als die dafür bestimmten Vorlesun[gen] zu verlegen, keine für den Nachmittag bestimmte Lection in eine Vormittagsstunde zu legen, und die in dem Lectionscatalog [a]ngesezten Stunden, ohne Rüksprache mit der competenten Fakultät nicht zu verändern. Dieser Befehl scheint uns unstatthaft, und gravirend; und das um so mehr, da verlauten will, daß das ergangene Circulare nicht einmal dem Senatsbeschluße gemäß abgefaßt sey, welches, der Autorität des illustern Senats selbst nachtheilig, für uns aber eine grosse Beeinträchtigung seyn würde, wenn es Einzelnen freistehen sollte, ihr Gutachten uns zu unsrer Nachachtung und Befolgung als Senatsbeschlüsse anzukündigen; auch alles Zutrauen in diese officiellen Bekanntmachungen aufheben müste. Sollte jedoch der Senatsschluß wirklich so ausgefallen seyn, so würden wir uns genöthigt finden zu erklären, daß wir die unbedingte Gesezgebung des Senats für uns über dergleichen Gegenstände keinesweges anerkennen, gegen einen solchen Senatsschluß protestiren, und eventualiter ad omnes serenissimos Academiae nutritores appelliren.
Wir ersuchen Eur Magnificenz diese unsre Bitte, und eventuelle Erklärung dem <illustren> Senat mitzutheilen, u verharren mit der vollkommensten Hochachtung
Deroselben
Jena, d. 19 Februar.
1796.
Sr. Magnificenz
dem Herrn Courerath Gruner
der Z. Prorektor
der Akademie
zu
Jena