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Johann Gottlieb Fichte to Carl Friedrich Ernst Frommann

Jena, 31. Decbr. 1799
Falls Sie, lieber Herr Fr., von der Ihnen gegebenen Nachricht, wie Feßler den Verlag des Zerbino durch Sie ansehe, Gebrauch machen wollen, welches gänzlich [Ihrem] eignen Ermessen anheim gegeben werden muß, liegt wenigstens mir daran, daß F. wenigstens erfahre, in welchem Zusammenhange und zu welchem Zwecke ich diese Sache erwähnt.
Es dürfte scheinen, daß, wenn ich dadurch auch nicht geradezu zwischen Sie beide Mißtrauen habe pflanzen wollen, ich mich doch etwa über den persönlichen Charakter F.’s unterhalten und jene Äußerung F.’s zum Belege für irgend eine Seite dieses Charakters angeführt; kurz, daß diese Nachricht mit irgend einem Gespräche [/] über Personen zusammen gehangen habe. Es könnte dies um so mehr scheinen, da ich nicht glauben kann, von F. so wohl gekannt zu sein, daß er aus meinem eignen Charakter beurtheilen könne, wie die Sache wohl zugegangen sein möge.
Es wird daher nöthig sein, ihm zu sagen, daß unser Gespräch nur über eine Sache war: über das Verhältniß des Verlegers zum Schriftsteller und den Schriften, die er druckt daß ich glaubte, wie ich das auch oftmals gegen F. geäußert, der Verleger habe sich gar nicht (außer theils in merkantilischer Rücksicht, theils daß er kein persönliches Pasquill drucke) zu bekümmern, was er druckte – daß ich hinzugesetzt, Sie seyen, wie ich wisse, andrer Meinung, obwohl Sie nicht so weit gehen als andre z. B. Feßler, welcher u.s.w. – – daß sonach lediglich auf diese Weise jene Erwähnung herbeigeführt worden. Ich habe jetzt des Gesprächs mit Feßler mich noch besser erinnert und entsonnen, daß nicht einmal er selbst, sondern Fischer es war, der sich über Ihren Verlag des Zerbino wunderte und daß Feßler im Gegentheil erklärte, er nähme es Ihnen nicht übel, verdenke es Ihnen nicht u.s.w. Daß aber dies mehr ein Ausspruch persönlicher Großmuth als ein allgemein gültig seyn sollender Rechtsspruch war, ließ sich daraus schließen, daß als ich Ihre Vertheidigung aus allgemein gültig seyn sollenden Rechtsgründen (im Begriffe eines Verlegers) übernahm, F. mir sagte: wenn in meiner neuen Schrift Ausfälle auf Fischer vorkämen, würde er diese sicher nicht haben drucken lassen u.s.w. Dieses noch weiter als das Ihrige gehende Urtheil F.’s über die Rechte des Verlegers allein war es, was ich als Beispiel in unsrer Sache anführen wollte, und daher allein kam jene Erwähnung.
Metadata Concerning Header
  • Date: Dienstag, 31. Dezember 1800
  • Sender: Johann Gottlieb Fichte ·
  • Recipient: Carl Friedrich Ernst Frommann ·
  • Place of Dispatch: Jena · ·
  • Place of Destination: Jena · ·
Printed Text
  • Bibliography: Fichte, Johann Gottlieb: Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Abteilung III, Bd. 4: Briefe 1799–1800. Hg. v. Hans Gliwitzky und Reinhard Lauth. Unter Mitwirkung v. Peter K. Schneider und Manfred Zahn. Stuttgart 1973, S. 177‒178.
Manuscript
  • Provider: Handschrift verschollen
Language
  • German

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