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Johann Gottlieb Fichte to Johann Friedrich von Cotta

Berlin, d. 9. Mäy. 1801
Sie sind ein zu rechtlicher Mann, als daß Sie die Rechtlichkeit an andren nicht ehren sollten. Ich kann in Ihrer Sache mit Gabler, nach allem, was ich Ihnen schon ehemals geschrieben, nicht anders sentiren, als aus der Beilage hervorgeht; es auch nicht anders machen, als daß ich Gablern mit derselben Post eine durchaus gleichlautende Beilage überschike. Wird dieser Vorschlag nicht angenommen, so kann ich an dieser Sache nicht ferner Theil nehmen; ausser daß ich Gablern schuldig bin, ihn für die – Beilage II. 2.) verzeichneten Auslagen für mich, zu entschädigen.
Ihre Erinnrung wegen des Schreibens an Reinhold nehme ich ganz, wie ich soll, und wie Sie es meinen. Auch war mir der allgemeine Saz schon bekannt: haben Sie aber nur die Güte die Schrift in Hamburg, Kiel, in Ihrem Vaterlande, in Jena nicht fehlen zu lassen: es liegt mir, auch äusser merkantilischen Rüksichten, sehr an der Verbreitung derselben. Wenn nach einem Jahre noch ein Exemplar liegt, dann will ich ganz Unrecht haben.
Mit Schelling meine ich es so, daß ich bisher durch seine Aeusserungen mich selbst gebunden glaubte. Uebrigens wünschte ich nicht, daß er getrieben würde. Ich kann mich schon allein durch die Welt finden, und ich wünschte nur Ihr buchhändlerisches Urtheil.
Wegen Schlegel wollen wir es anstehen lassen. [/]
Mit Gablers Ankündigung, (über welches Buch – die Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre, Gabler 1794. – ich Ihnen schon neulich schreiben wollte,) verhält es sich so:
1.) Habe ich bei Ihnen nicht eine neue vermehrte Auflage dieses Buchs, sondern ein durchaus neues Buch angekündigt. [*]
2.) will ich aber, daß auch jenes alte, in welchem manche Materien mit einer Geduld und Gewandtheit ausgeführt sind, die ich jezt schwer an mich bringen dürfte, bleibe. Ich werde mich darauf in meiner neuen Darstellung berufen, es citiren; u. s. w.
3.). fand ich, als ich im Dezember 99. nach Jena kam, dieses Buch vergriffen, und Gabler wollte eine neue Auflage veranstalten. Ich revidirte es, immer in Aussicht der neuen Darstellung, die <neu> bei Ihnen erscheinen soll, wir accordirten, und schon Ostern 1800. sollte dieser Abdruk erscheinen. Gabler fand sich ausser Stand zu leisten.
Jezt hat er freilich ohne mein Wissen diese Auflage angekündigt: aber nach der Ankündigung meine Einwilligung begehrt – zur Erscheinung in jetziger Oster-Messe, – welche ich verweigert, daher es auch nicht erschienen ist. Gabler hat sonach hierin gar nicht unrechtlich gehandelt
4.). Diese neue Auflage selbst wüßte ich lieber in Ihrer Hand – und hierüber eben woll[/]te ich Ihnen in meinem vorigen schreiben – als in Gablers. Es wird fast nöthig seyn, daß sie zugleich mit der neuen Darstellung, oder bald nach ihr erscheine. Aber ich kann, nach meinen Principien, sie Gablern nicht nehmen, bis er mir gegründete Ursachen dazu giebt. Bis jezt ist sie ihm nicht versprochen.
Ich denke, es ist in buchhändlerischer Rüksicht Zeit genug, wenn die neue Darstellung der Wissenschaftslehre, nachdem sie zu Ostern einmal nicht erscheinen konnte, zur MichaelisMesse erscheint.
Wissen Sie bewegende Gründe, warum ich sie nicht unter meinen Augen – welches doch immer besser ist – druken lasse, so thun Sie mir Vorschläge. Aber wie steht es mit der Subscription? – Es scheint in der That, – auch nach Ihrer obigen Frage über die Gablerische Ankündigung, daß man im großen Publikum sich keinen Begriff macht, was ich mit diesem Buche eigentlich will. Und da mag es warten auch länger als Michaelis 1801.
Der Ihrige
Fichte.
Beilage.
Ich habe in dieser Sache nur die Stimme eines Freundes beider Parteien, und insofern eines Schiedsrichters. Als Autor habe ich nichts mehr zu sagen. Ich habe die Schrift auf gemeinschaftlichen Verlag in getheilten Sprenglen, für Süd= und NordDeutschland gegeben. Was bei gemeinschaftlichem Verlage Sitte, und Gesez mit sich bringe, müssen die Herren Verleger besser wissen, als ich. Hat einer von beiden gegen seine Verbindlichkeit gehandelt, so wird der andere sich seines Rechts an denselben zu erholen wissen.
Auf die folgenden Data gestüzt, wäre mein Schied[s]richterlicher Rath folgender:
I.)
Hrr. Cotta, so wie ich des wesentlichen mich erinnere, will lediglich an der ersten Auflage Antheil, und will die Kosten dieser Auflage, nach Verhältniß seines wirklichen Absatzes tragen.
Hrr. Gabler will, daß die Kosten beider Auflagen, sowie andere dabei verursachten Ausgaben, zu gleichen Theilen getheilt werden, eben so die Exx. beider Auflagen; und daß sodann jeder Theil sehe, wie er seine Exp. absetze.[/]
Hrr. Cotta erbietet sich ferner zur Abgabe wenigstens der Hälfte des reinen Gewinns an den Autor, und rechnet Hrrn Gabler gleichfals dahin zu vermögen. (Ein Vorschlag, den ich bei der übrigens richtigen Mittheilung der Aufträge beider Parteien Hrrn. Gabler nicht mitgetheilt, weil ich nie Gebrauch von diesem Anerbieten zu machen gedacht, wie ich auch Hrrn. Cotta geschrieben.)
II.)
Hiebei ist zu bedenken
1.) daß Hrrn Cotta‘s Vorschlag, – vorausgesezt, daß Herr Gabler auch in Absicht der Interessen der schon längst gemachten Vorschüsse entschädigt werde – den Gesetzen der GesellschaftsHandlung ganz angemessen ist.
2.) ist ja nicht ausser Acht zu lassen, daß gewisse aussergewöhnliche Kosten, Anzeigen fast in allen gangbaren Tagblättern, Porto für vom Autor verschikte Exp. Papier, und Druk eines gedrukten Briefs u. dergl. vom Autor angemuthet, und daß er nur in dieser Rüksicht die Schrift ohne Honorar gab: daß diese Kosten sonach in jedem Betracht zu ber<ec>hnen sind. [/]
3.) Daß die Schuld der zweiten Auflage, wenn es eine ist, ganz auf Rechnung des Autors kommt, der sie angerathen, wie er Hrrn. Cotta schon geschrieben.
Nun ist aber
III.)
die Hauptfrage,
„ob denn die Herrn Verleger glauben, daß die jezt liegenden Exp. der Schrift unwiderruflich Makulatur sind, und bleiben; oder ob diese Schrift bei der zu hoffenden Verbreitung des Systems, der Wiederauflebung des noch gar nicht geendeten Streits, dessen vorzügliches Dokument sie ist, u. s. w. nicht vielleicht ein stehender Artikel werden möchte; ob man nicht auch allenfalls durch Insertion in eine Sammlung, wozu der Autor zu rechter Zeit sich bieten würde, die vorräthigen Exp. vertreiben könnte?“
Mein Vorschlag geht daher dahin:
1.) Einer von den beiden Verlegern, – versteht sich derjenige, der den N.III. verzeichneten Glauben wirklich hat – tritt von dem Verlage, und dem Debit dieser Schrift a dato ab. [/]
2.) Dieser bezahlt nach Verhältniß seines bisjetzigen Absatzes seinen Beitrag nach den II. 1. u. 2. angegebnen Principien; und hört auf Verleger dieser Schrift zu seyn.
3.). Sollte aber keiner von beiden sein VerlagsRecht aufgeben wollen, so theilen sie sich in alle Exemplare, (so daß auf jede Partei 5000 kömmt) und in alle Kosten zu gleichen Theilen. Von dem Augenblike an, da der Eine seinen Theil völlig verkauft hat, ist der andere einziger Verleger, und hat den Debit, bis zu einer neuen von dem Autor abhängenden Auflage.
Fichte.
* wie auch aus der Ankündigung selbst hervorgeht, wo gesagt wird, daß das alte garnicht verworfen seyn sollte, sondern nur klärer dargestellt.
Metadata Concerning Header
  • Date: Samstag, 9. Mai 1801
  • Sender: Johann Gottlieb Fichte ·
  • Recipient: Johann Friedrich von Cotta ·
  • Place of Dispatch: Berlin · ·
  • Place of Destination: Tübingen · ·
Printed Text
  • Bibliography: Fichte, Johann Gottlieb: Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Abteilung III, Bd. 5: Briefe 1801–1806. Hg. v. Hans Gliwitzky und Reinhard Lauth. Unter Mitwirkung v. Erich Fuchs, Kurt Hiller, Peter K. Schneider und Manfred Zahn. Stuttgart 1982, S. 30‒34.
Manuscript
  • Provider: Schiller-Nationalmuseum
Language
  • German

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