Erschließung durch Herausgeber Hans Gliwitzky, Reinhard Lauth, Bd. III,5.
In der „Instruktion für meinen künftigen Rechtsbeistand in meiner Klage gegen den Buchhändler Gabler zu Jena“ vom Jahre 1803 berichtet Fichte: „Ich erhielt [...] mehrere Briefe von ihm [sc. Gabler], in denen er die zu erst versäumte Pflicht; die Einholung der Einwilligung des Verf. zu einer neuen Auflage seines Buchs [cf. der „Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre“] zu erhalten, nachzuholen suchte; und sich dabei auf dergleichen Gründe [stützte], wie pp. diese: daß er das Papier für eine solche Auflage schon gekauft hätte, u. dieses ihm verderben würde, oder, daß er sich mit einer solchen neuen Auflage schon großgemacht, u. daß er nun als Windbeutel erscheinen werde [...] u. dergl.“ (Fichte GA, Bd. II,6, S. 391.)
In der „Instruktion für meinen künftigen Rechtsbeistand in meiner Klage gegen den Buchhändler Gabler zu Jena“ vom Jahre 1803 berichtet Fichte: „Ich erhielt [...] mehrere Briefe von ihm [sc. Gabler], in denen er die zu erst versäumte Pflicht; die Einholung der Einwilligung des Verf. zu einer neuen Auflage seines Buchs [cf. der „Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre“] zu erhalten, nachzuholen suchte; und sich dabei auf dergleichen Gründe [stützte], wie pp. diese: daß er das Papier für eine solche Auflage schon gekauft hätte, u. dieses ihm verderben würde, oder, daß er sich mit einer solchen neuen Auflage schon großgemacht, u. daß er nun als Windbeutel erscheinen werde [...] u. dergl.“ (Fichte GA, Bd. II,6, S. 391.)