Erschließung durch Herausgeber Hans Gliwitzky, Reinhard Lauth, Bd. III,5.
Nach Angabe der 1803 verfaßten „Instruktion für meinen künftigen Rechtsbeistand in meiner Klage gegen den Buchhändler Gabler zu Jena“ „erklärte [Fichte] in einem Schreiben an Gabler seinen Abdruck [der „Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre“] für durchaus unrechtmässig, u legte ihms auf, bei seiner Verantwortlichkeit schlechthin kein Exemplar davon zu distrahiren.“ (Fichte GA, Bd. II,6, S. 392.) – Fichte erwähnt diesen Brief audi in seinem Schreiben an Niethammer vom 3. Juni 1802 als „[sjeine desavouirende Antwort“ an Gabler.
Nach Angabe der 1803 verfaßten „Instruktion für meinen künftigen Rechtsbeistand in meiner Klage gegen den Buchhändler Gabler zu Jena“ „erklärte [Fichte] in einem Schreiben an Gabler seinen Abdruck [der „Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre“] für durchaus unrechtmässig, u legte ihms auf, bei seiner Verantwortlichkeit schlechthin kein Exemplar davon zu distrahiren.“ (Fichte GA, Bd. II,6, S. 392.) – Fichte erwähnt diesen Brief audi in seinem Schreiben an Niethammer vom 3. Juni 1802 als „[sjeine desavouirende Antwort“ an Gabler.