Erschließung durch Herausgeber Hans Gliwitzky, Reinhard Lauth, Bd. III,5.
„Nach Angabe der 1803 verfaßten ‚Instruktion für meinen künftigen Rechtsbeistand in meiner Klage gegen den Buchhändler Gabler zu Jena‘ ‚erklärte [Fichte] in einem Schreiben an Gabler seinen Abdruck [der ‚Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre‘] für durchaus unrechtmässig, u legte ihms auf, bei seiner Verantwortlichkeit schlechthin kein Exemplar davon zu distrahiren.‘ [...] [Fichte GA, Bd. II,6, S. 392.] – Fichte erwähnt diesen Brief auch in seinem Schreiben an Niethammer vom 3. Juni 1802 [...] als ‚[sjeine desavouirende Antwort‘ an Gabler.“
„Nach Angabe der 1803 verfaßten ‚Instruktion für meinen künftigen Rechtsbeistand in meiner Klage gegen den Buchhändler Gabler zu Jena‘ ‚erklärte [Fichte] in einem Schreiben an Gabler seinen Abdruck [der ‚Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre‘] für durchaus unrechtmässig, u legte ihms auf, bei seiner Verantwortlichkeit schlechthin kein Exemplar davon zu distrahiren.‘ [...] [Fichte GA, Bd. II,6, S. 392.] – Fichte erwähnt diesen Brief auch in seinem Schreiben an Niethammer vom 3. Juni 1802 [...] als ‚[sjeine desavouirende Antwort‘ an Gabler.“