Berlin, d. 8. Februar. 1802.
Soeben erhalte ich von Gabler einen Brief des wesentlichen Inhalts
„er wünsche, daß die Sache[“] (seinen unrechtmäßigen Abdruk der Wissenschaftslehre, den er, ohne weitere Gründe beizubringen, freilich nicht für unrechtmäßig anerkennen will, betreffend) „ganz in der Stille abgethan werden möge; er schlage daher vor, falls ich wünsche, daß Sie meine sämtlichen Schriften zusammen hätten, Ihnen die welche er noch im Verlage habe, um einen billigen Preis, unter meiner oder eines andern ihm anständigen Mannes Vermittelung, abzulassen“[.]
Ich selbst wünschte nicht, daß dieser Vorfall zu öffentlichen, immer anstößigen, Erklärungen vor dem Publico, Veranlassung gäbe. Eben so sehr wünsche ich besonders das VerlagsRecht meines Naturrechts und meiner Sittenlehre (beides auf 2000 Exx. accordirt) aus den Gablerischen Händen in die Ihrigen, weil ich nun von diesem Manne mir nichts gutes mehr [/] versprechen kann. Beide Bücher müssen beinahe verkauft seyn, indem ich von Gabler selbst weiß, daß sie gut gegangen sind.
Ich habe mir die Ehre geben wollen, Ihnen dies, jedoch zu eignem Ermessen, indem ich Ihnen die Sache ganz übergeben habe, zu melden.
Nur dies mache ich von meiner Seite zur Bedingung, und schreibe es Gablern mit derselben Post, daß er einen Brief von mir, vom Jun. oder Jul. p.a. 2 zu meiner eignen Rechtfertigung gegen Sie, und alle Welt, heraus gebe.
Lange hat versprochen während des Verlaufs des vorigen Monats zu bezahlen; hat es aber noch nicht gethan.
Unwandelbar
der Ihrige
Fichte
Soeben erhalte ich von Gabler einen Brief des wesentlichen Inhalts
„er wünsche, daß die Sache[“] (seinen unrechtmäßigen Abdruk der Wissenschaftslehre, den er, ohne weitere Gründe beizubringen, freilich nicht für unrechtmäßig anerkennen will, betreffend) „ganz in der Stille abgethan werden möge; er schlage daher vor, falls ich wünsche, daß Sie meine sämtlichen Schriften zusammen hätten, Ihnen die welche er noch im Verlage habe, um einen billigen Preis, unter meiner oder eines andern ihm anständigen Mannes Vermittelung, abzulassen“[.]
Ich selbst wünschte nicht, daß dieser Vorfall zu öffentlichen, immer anstößigen, Erklärungen vor dem Publico, Veranlassung gäbe. Eben so sehr wünsche ich besonders das VerlagsRecht meines Naturrechts und meiner Sittenlehre (beides auf 2000 Exx. accordirt) aus den Gablerischen Händen in die Ihrigen, weil ich nun von diesem Manne mir nichts gutes mehr [/] versprechen kann. Beide Bücher müssen beinahe verkauft seyn, indem ich von Gabler selbst weiß, daß sie gut gegangen sind.
Ich habe mir die Ehre geben wollen, Ihnen dies, jedoch zu eignem Ermessen, indem ich Ihnen die Sache ganz übergeben habe, zu melden.
Nur dies mache ich von meiner Seite zur Bedingung, und schreibe es Gablern mit derselben Post, daß er einen Brief von mir, vom Jun. oder Jul. p.a. 2 zu meiner eignen Rechtfertigung gegen Sie, und alle Welt, heraus gebe.
Lange hat versprochen während des Verlaufs des vorigen Monats zu bezahlen; hat es aber noch nicht gethan.
Unwandelbar
der Ihrige
Fichte