Erschließung durch Herausgeber Hans Gliwitzky, Reinhard Lauth, Bd. III,5.
Am 2. März 1802 meldete Fichte Frommann: „Beiliegendes ist Cotta’s Antwort auf meine Meldung des Gablerischen Wunsches [cf. die Verlagsrechte sämtlicher in seinem Verlag von Fichte erschienenen Werke an Cotta vertraglich abzutreten].“ Cotta verlangte, „daß Gabler sogleich seine [unrechtmäßige] Auflage bei [Frommann] niederlege, mit der Nachweisung wie stark er sie gemacht, und wieviele Exemplare er davon schon distrahirt“ habe. – In der „Instruktion“ von 1803 schreibt Fichte: „H. Cotta, welcher ein Gelehrter u. ein Rechtsgelehrter, u. Doktor dieser Wissenschaft ist, rieth mir die Sache [cf. den unrechtmäßigen Verlag der 2. Auflage der „Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre“] sogleich anhängig zu machen, die Ausgabe u. zwar noch vor der Messe arretiren zu lassen, bis nach Austrag der Sache.“ (Fichte GA, Bd. II,6, S. 392f.) Dieser Ratschlag wird in diesem oder einem zeitlich nicht sehr entfernten Brief gestanden haben. Cotta führt in seinem Schreiben an Fichte vom 9. Aug. 1806 den (oder die?) hier fehlenden Brief(e) vom „2. u. 17 Fbr.“ auf. – Fichte sandte den hier fehlenden Brief am 2. März 1802 an Frommann in Jena.
Am 2. März 1802 meldete Fichte Frommann: „Beiliegendes ist Cotta’s Antwort auf meine Meldung des Gablerischen Wunsches [cf. die Verlagsrechte sämtlicher in seinem Verlag von Fichte erschienenen Werke an Cotta vertraglich abzutreten].“ Cotta verlangte, „daß Gabler sogleich seine [unrechtmäßige] Auflage bei [Frommann] niederlege, mit der Nachweisung wie stark er sie gemacht, und wieviele Exemplare er davon schon distrahirt“ habe. – In der „Instruktion“ von 1803 schreibt Fichte: „H. Cotta, welcher ein Gelehrter u. ein Rechtsgelehrter, u. Doktor dieser Wissenschaft ist, rieth mir die Sache [cf. den unrechtmäßigen Verlag der 2. Auflage der „Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre“] sogleich anhängig zu machen, die Ausgabe u. zwar noch vor der Messe arretiren zu lassen, bis nach Austrag der Sache.“ (Fichte GA, Bd. II,6, S. 392f.) Dieser Ratschlag wird in diesem oder einem zeitlich nicht sehr entfernten Brief gestanden haben. Cotta führt in seinem Schreiben an Fichte vom 9. Aug. 1806 den (oder die?) hier fehlenden Brief(e) vom „2. u. 17 Fbr.“ auf. – Fichte sandte den hier fehlenden Brief am 2. März 1802 an Frommann in Jena.