Erschließung durch Herausgeber Hans Gliwitzky, Reinhard Lauth, Bd. III,5.
Nach Mitteilung an Cotta vom 2. April 1802 sandte Gabler im März Fichte den angeforderten Brief vom 7. August 1801 zurück, in dem Fichte Gabler mitgeteilt hatte, daß er zum Verlage der zweiten Auflage der „Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre“ einem anderen Verleger Auftrag gegeben habe. – In seiner „Instruktion“ schreibt Fichte: „Mir schrieb er [sc. Gabler] in diesen Tagen sehr gutmüthig, daß er es nicht gegen mich sondern nur ge[ge]n Cotta hätte, u. daß er sich an mir nicht vergreifen werde, wenn er nicht um seiner eignen Rettung willen dazu genöthiget würde. Ich konnte damals diese Drohung nicht fassen.“ (Fichte GA, Bd. II,6, S. 393.) Diese Äußerung Gablers muß in dem vorliegenden oder einem weiteren, fehlenden Brief an Fichte gestanden haben. – Die „Instruktion“ Fichtes führt unter den Beweismitteln einen „d. 6ten Merz 1802. von ihm [sc. Gabler] an mich überschikte[n] Brief [nämlich ebenjener vom 7. August 1801.]“ an. (Fichte GA, Bd. II,6, S. 396.) Fichte gab den Brief vom 6. März als Beilage zu den Akten. „Es ist dieser [...] Brief zu einer Zeit geschrieben“, erklärt er in der „Instruktion“, „da der Gablerische Nachdruk längst in m[einen] Händen war, ihm [sc. Gabler] durch mich u. Cotta die Folgen schon ganz gesagt, alle Wege der Güte versucht worden, u. der öffentliche Bruch unvermeidlich war, und er ist wo ich nicht irre, der lezte, den ich von ihm je erhalten. Auch in diesem Briefe ist nicht die leiseste Erwähnung, daß G. berechtigende Dokumente von mir in den Händen habe.“ (Das Original dieses Briefes mit Fichtes „eigh. Antwortentwurf auf dem Adressblatt“ wurde 1951 bei J. A. Stargardt versteigert. – Stargardt, Nr. 497.)
Nach Mitteilung an Cotta vom 2. April 1802 sandte Gabler im März Fichte den angeforderten Brief vom 7. August 1801 zurück, in dem Fichte Gabler mitgeteilt hatte, daß er zum Verlage der zweiten Auflage der „Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre“ einem anderen Verleger Auftrag gegeben habe. – In seiner „Instruktion“ schreibt Fichte: „Mir schrieb er [sc. Gabler] in diesen Tagen sehr gutmüthig, daß er es nicht gegen mich sondern nur ge[ge]n Cotta hätte, u. daß er sich an mir nicht vergreifen werde, wenn er nicht um seiner eignen Rettung willen dazu genöthiget würde. Ich konnte damals diese Drohung nicht fassen.“ (Fichte GA, Bd. II,6, S. 393.) Diese Äußerung Gablers muß in dem vorliegenden oder einem weiteren, fehlenden Brief an Fichte gestanden haben. – Die „Instruktion“ Fichtes führt unter den Beweismitteln einen „d. 6ten Merz 1802. von ihm [sc. Gabler] an mich überschikte[n] Brief [nämlich ebenjener vom 7. August 1801.]“ an. (Fichte GA, Bd. II,6, S. 396.) Fichte gab den Brief vom 6. März als Beilage zu den Akten. „Es ist dieser [...] Brief zu einer Zeit geschrieben“, erklärt er in der „Instruktion“, „da der Gablerische Nachdruk längst in m[einen] Händen war, ihm [sc. Gabler] durch mich u. Cotta die Folgen schon ganz gesagt, alle Wege der Güte versucht worden, u. der öffentliche Bruch unvermeidlich war, und er ist wo ich nicht irre, der lezte, den ich von ihm je erhalten. Auch in diesem Briefe ist nicht die leiseste Erwähnung, daß G. berechtigende Dokumente von mir in den Händen habe.“ (Das Original dieses Briefes mit Fichtes „eigh. Antwortentwurf auf dem Adressblatt“ wurde 1951 bei J. A. Stargardt versteigert. – Stargardt, Nr. 497.)