Berlin, d. 9. Mäy. 1802
Darf ich Sie ergebens ersuchen, an meine Schwägerin Dlle. Rahn welche nach Leipzig kommen, und bei dem Buchhändler Wolf wohnen wird, den Betrag von 20. Carolins, ingleichen 25. rthr. sächsisch, auszuzahlen: auch mir, falls Ihre Geschäfte es erlauben, zu melden, wie nun meine Rechnung bei Ihnen steht.
Lange hat bezahlt, so daß ich nunmehro alles von Ihnen assignirte eingetrieben.
An die BücherCommission habe ich, Ihrem Rathe gemäß, geschrieben, auch wird mein Inserat gegen Gabler nun wohl abgedrukt seyn. Lediglich um der Merkwürdigkeit willen der Unverschämtheit lege ich Gablers leztes Schreiben an mich bei.
Unwandelbar
der Ihrige
Fichte.
Herrn Buchhändler D. Cotta
aus Tübingen z.Z. zu
d.E.
Leipzig
Darf ich Sie ergebens ersuchen, an meine Schwägerin Dlle. Rahn welche nach Leipzig kommen, und bei dem Buchhändler Wolf wohnen wird, den Betrag von 20. Carolins, ingleichen 25. rthr. sächsisch, auszuzahlen: auch mir, falls Ihre Geschäfte es erlauben, zu melden, wie nun meine Rechnung bei Ihnen steht.
Lange hat bezahlt, so daß ich nunmehro alles von Ihnen assignirte eingetrieben.
An die BücherCommission habe ich, Ihrem Rathe gemäß, geschrieben, auch wird mein Inserat gegen Gabler nun wohl abgedrukt seyn. Lediglich um der Merkwürdigkeit willen der Unverschämtheit lege ich Gablers leztes Schreiben an mich bei.
Unwandelbar
der Ihrige
Fichte.
Herrn Buchhändler D. Cotta
aus Tübingen z.Z. zu
d.E.
Leipzig