Berlin, d. 31. Jul. 1802.
Meinen herzlichsten Dank, Verehrter Freund, für die gütige Uebernahme meiner Aufträge, und für die einigermaassen beruhigende Nachrichten, die Sie mir in Ihrem leztern geben. Die Gründe Ihrer Veranstaltungen überzeugen mich, und ich billige sie daher vollkommen. Ich bitte nur um Beschleunigung, besonders der öffentlichen Anzeige. Der Jubel des schlechten Volks, daß Sie mich eines schlechten Streichs zeihen zu können glauben, kommt bis zu mir in meine Einsamkeit.
Noch habe ich in meinem leztern einen der Hauptpunkte niederzuschreiben vergessen. Gabler muß, ausser der Injurien Klage, auch noch ausdrüklich wegen der unrechtmäßigen Auflage verklagt werden; und zwar auf Ausweisung, wie viele Exemplare er abdruken lassen, wie viele er abgesezt, Ersaz des Schadens hieraus an Cotta, Extradition und Vernichtung der noch vorhandnen Exemplare, alsbaldige Beschlagnehmung der Auflage. Haben Sie die Güte, dieses Hrrn. Salzmann mitzutheilen.
Wegen der Wechselschuld wird er excipiren, daß er sich dadurch über eine Foderung, die er an Cotta zu haben vermeint, [/] noch wegen des Gesammtverlages meiner Appellation, decken wolle. Es ist klar, daß ich auf diese ungebührliche Exception nicht eingehe. In den Mitverlag der Appelation hat er sich eingedrängt, und durchaus unrechtlich gegen Cotta gehandelt.
Meine Frau empfiehlt sich Ihnen, u. der Ihrigen herzlich. Ich wünsche, daß Sie sich mit den Ihrigen recht wohl befinden mögen, und behalte mir, noch immer mit Arbeit sehr gedrängt, vor, Ihnen nächstens ausführlicher zu schreiben.
Ganz der Ihrige
Fichte.
Meinen herzlichsten Dank, Verehrter Freund, für die gütige Uebernahme meiner Aufträge, und für die einigermaassen beruhigende Nachrichten, die Sie mir in Ihrem leztern geben. Die Gründe Ihrer Veranstaltungen überzeugen mich, und ich billige sie daher vollkommen. Ich bitte nur um Beschleunigung, besonders der öffentlichen Anzeige. Der Jubel des schlechten Volks, daß Sie mich eines schlechten Streichs zeihen zu können glauben, kommt bis zu mir in meine Einsamkeit.
Noch habe ich in meinem leztern einen der Hauptpunkte niederzuschreiben vergessen. Gabler muß, ausser der Injurien Klage, auch noch ausdrüklich wegen der unrechtmäßigen Auflage verklagt werden; und zwar auf Ausweisung, wie viele Exemplare er abdruken lassen, wie viele er abgesezt, Ersaz des Schadens hieraus an Cotta, Extradition und Vernichtung der noch vorhandnen Exemplare, alsbaldige Beschlagnehmung der Auflage. Haben Sie die Güte, dieses Hrrn. Salzmann mitzutheilen.
Wegen der Wechselschuld wird er excipiren, daß er sich dadurch über eine Foderung, die er an Cotta zu haben vermeint, [/] noch wegen des Gesammtverlages meiner Appellation, decken wolle. Es ist klar, daß ich auf diese ungebührliche Exception nicht eingehe. In den Mitverlag der Appelation hat er sich eingedrängt, und durchaus unrechtlich gegen Cotta gehandelt.
Meine Frau empfiehlt sich Ihnen, u. der Ihrigen herzlich. Ich wünsche, daß Sie sich mit den Ihrigen recht wohl befinden mögen, und behalte mir, noch immer mit Arbeit sehr gedrängt, vor, Ihnen nächstens ausführlicher zu schreiben.
Ganz der Ihrige
Fichte.