Erschließung durch Herausgeber Hans Gliwitzky, Reinhard Lauth, III,5.
„Fichte beantwortet mit [seinem vom Herbst/Winter 1802 stammenden Schreiben an Niethammer] einen fehlenden Brief Niethammers, in dem dieser mitgeteilt hatte, daß der Advokat Salzmann in Fichtes Sache gegen Gabler ‚noch gar nichts gethan‘ hatte. Anscheinend hat Niethammer geraten, ‚einen andern [Anwalt] zu nehmen‘. Die von Fichte gewünschte Darstellung des wahren Sachverhalts im Streit um die Rechtmäßigkeit der 2. Auflage der ‚Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre‘ wollte Niethammer, wie es scheint, erst veröffentlichen, nachdem ‚erst mit Gablern Rüksprache genommen worden‘ war. Niethammer hatte auch ein Schreiben Fichtes an Krieg dahingehend mißverstanden, daß Fichte das ‚Verfahren gegen ihn [habe] aufheben wollen‘.“
„Fichte beantwortet mit [seinem vom Herbst/Winter 1802 stammenden Schreiben an Niethammer] einen fehlenden Brief Niethammers, in dem dieser mitgeteilt hatte, daß der Advokat Salzmann in Fichtes Sache gegen Gabler ‚noch gar nichts gethan‘ hatte. Anscheinend hat Niethammer geraten, ‚einen andern [Anwalt] zu nehmen‘. Die von Fichte gewünschte Darstellung des wahren Sachverhalts im Streit um die Rechtmäßigkeit der 2. Auflage der ‚Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre‘ wollte Niethammer, wie es scheint, erst veröffentlichen, nachdem ‚erst mit Gablern Rüksprache genommen worden‘ war. Niethammer hatte auch ein Schreiben Fichtes an Krieg dahingehend mißverstanden, daß Fichte das ‚Verfahren gegen ihn [habe] aufheben wollen‘.“