Unsere freundliche Dienste zuvor, Ehrwürdig-Hochgelahrter, auch Ehrenvest-Hochgelahrter, insonders vielgünstiger guter Freund, auch günstig guter Freund! Wir vernehmen von mehreren Seiten, daß der Professor August Wilhelm Schlegel aus Jena mit seiner Frau, der vormahligen verwittweten Böhmen, gebohrenen Michaelis, sich dort einfinden wird.
Da nun, laut der abschriftlichen Anlage, wie bereits unterm 16ten Aug. 1794 beliebet worden, der itzt verehelichten Schlegel den Aufenthalt dort nicht zu gestatten; So werden Derselbe und ihr, falls gedachte Professorin sich dort länger als ein paar Tage auf einer Durchreise verweilen wollte, ihren Anverwandten und nöthigenfalls ihr selbst eröfnen, daß sie sich zu entfernen habe.
Diese Verfügung betrift aber allein die Professorin Schlegel, und ist ihrem Ehemanne der Aufenthalt gleich andern Gelehrten dort zu gestatten. Sollte aber der Bruder des Professors, der durch seine sittenverderbliche Schriften berüchtigte Friedrich Schlegel, sich dort einfinden, um sich einige Zeit daselbst aufzuhalten; So ist selbigem gleichfalls solches nicht zu erlauben, sondern ihm die Bedeutung zu thun, daß er Göttingen zu verlassen habe.
Wir verbleiben dem Herrn Prorector und euch zu freundlichen Diensten beflissen und geneigt.
Hannover den 26sten September 1800.
Königlich-Großbritannische zur Churfürstlichen Braunschweig-Lüneburgischen Regierung verordnete GeheimeRäthe.
Gf. Kielmansegge.
Da nun, laut der abschriftlichen Anlage, wie bereits unterm 16ten Aug. 1794 beliebet worden, der itzt verehelichten Schlegel den Aufenthalt dort nicht zu gestatten; So werden Derselbe und ihr, falls gedachte Professorin sich dort länger als ein paar Tage auf einer Durchreise verweilen wollte, ihren Anverwandten und nöthigenfalls ihr selbst eröfnen, daß sie sich zu entfernen habe.
Diese Verfügung betrift aber allein die Professorin Schlegel, und ist ihrem Ehemanne der Aufenthalt gleich andern Gelehrten dort zu gestatten. Sollte aber der Bruder des Professors, der durch seine sittenverderbliche Schriften berüchtigte Friedrich Schlegel, sich dort einfinden, um sich einige Zeit daselbst aufzuhalten; So ist selbigem gleichfalls solches nicht zu erlauben, sondern ihm die Bedeutung zu thun, daß er Göttingen zu verlassen habe.
Wir verbleiben dem Herrn Prorector und euch zu freundlichen Diensten beflissen und geneigt.
Hannover den 26sten September 1800.
Königlich-Großbritannische zur Churfürstlichen Braunschweig-Lüneburgischen Regierung verordnete GeheimeRäthe.
Gf. Kielmansegge.