Vgl. Friedrich Schleiermacher an August Wilhelm von Schlegel, 12. April 1800:
„Ich habe ihm darauf geantwortet ‚daß Friedrich sein Saldo dabei in Rechnung gebe, daran sei nicht zu denken, da ich aber doch voraussähe, daß er ohne irgend ein Versprechen den Druk gewiß aussezen würde, so verspräche ich ihm nicht eher zu mahnen, als ich befugt gewesen sein würde, wenn er gleich nach der Meße den Druk angefangen und ordentlich betrieben hätte. An diesen Termin aber würde ich mich auch der fremden Beiträge wegen halten müßen.‘“
„Ich habe ihm darauf geantwortet ‚daß Friedrich sein Saldo dabei in Rechnung gebe, daran sei nicht zu denken, da ich aber doch voraussähe, daß er ohne irgend ein Versprechen den Druk gewiß aussezen würde, so verspräche ich ihm nicht eher zu mahnen, als ich befugt gewesen sein würde, wenn er gleich nach der Meße den Druk angefangen und ordentlich betrieben hätte. An diesen Termin aber würde ich mich auch der fremden Beiträge wegen halten müßen.‘“