Hochgeborner Freiherr Hochgebietender Herr Geheimer Etats und Justiz Minister Gnädiger Herr.
Ewr Excellenz habe ich die Ehre in der Anlage ein von dem Herrn Kriegsrath Steffeck in Amtssachen erlaßenes an mich mit gerichtetes Schreiben de dato Uten Januar anni currentis zu überreichen, über deßen beleidigende Ausdrüke ich um so mehr Beschwerde zu führen genöthiget bin, da die darin enthaltene Requisition wegen Angabe meiner AmtsEinkünfte mir vorher auf keine andere Art insinuirt worden war. Ob der Kriegsrath Steffeck, dem ich persönlich auf keine Art subordinirt bin, selbst alsdenn wenn ich Anstand genommen hätte, einer Anfoderung desselben, wobei er sich nicht einmal mit seinem Auftrage vom Collegio legitimirt, sogleich zu genügen, berechtiget gewesen wäre in einem solchen Ton an mich zu schreiben, überlaße ich Ewr Excellenz eignem Ermessen; wie kränkend es aber seyn muß, wenn in einer Angelegenheit mit einem solchen Schreiben der Anfang gemacht wird, das bedarf keiner Erörterung.
In meiner Antwort, welche ich zu schnell abschiken mußte um Copiam davon nehmen zu können, habe ich den Herrn Kriegsrath aufgefodert sich privatim gegen mich hierüber zu erklären; da er aber dies nicht für gut befunden, und ich mir bewußt bin, die Verhältniße, in denen ich gegen ein Königliches ArmenDirectorium stehe, in keinem einzigen Fall vernachläßigt, und mein Amt bis jezt so geführt zu haben, daß es gar keiner Rüksichten, welches doch immer Nachsichten sind, gegen mich | bedurft hat, und ich eben solche Beschuldigungen nicht gelaßen hinnehmen kann; so ersuche Ewr Excellenz ich unterthänig:
mir wegen dieser beleidigenden Andeutungen des Kriegsrath Steffeck gnädigst die gebührende Satisfaction zu verschaffen, und es dahin einzuleiten daß ich bei fernerer treuer Amtsführung und gebührender Achtung gegen das Collegium mit welchem ich in so nahen Verhältnißen zu stehen die Ehre habe, vor ähnlichen Behandlungen, die einem Pflicht- und Friedliebenden Mann höchst kränkend seyn müßen, gesichert seyn möge.
Unter Hinzufügung der Bitte mir nach gemachtem Gebrauch die Einlage gnädigst remittiren zu laßen, verharre ich in tiefstem Respect
Ewr Excellenz unterthänigster
der Prediger Schleiermacher.
Berlin d 27t. Jan. 1798.
Ewr Excellenz habe ich die Ehre in der Anlage ein von dem Herrn Kriegsrath Steffeck in Amtssachen erlaßenes an mich mit gerichtetes Schreiben de dato Uten Januar anni currentis zu überreichen, über deßen beleidigende Ausdrüke ich um so mehr Beschwerde zu führen genöthiget bin, da die darin enthaltene Requisition wegen Angabe meiner AmtsEinkünfte mir vorher auf keine andere Art insinuirt worden war. Ob der Kriegsrath Steffeck, dem ich persönlich auf keine Art subordinirt bin, selbst alsdenn wenn ich Anstand genommen hätte, einer Anfoderung desselben, wobei er sich nicht einmal mit seinem Auftrage vom Collegio legitimirt, sogleich zu genügen, berechtiget gewesen wäre in einem solchen Ton an mich zu schreiben, überlaße ich Ewr Excellenz eignem Ermessen; wie kränkend es aber seyn muß, wenn in einer Angelegenheit mit einem solchen Schreiben der Anfang gemacht wird, das bedarf keiner Erörterung.
In meiner Antwort, welche ich zu schnell abschiken mußte um Copiam davon nehmen zu können, habe ich den Herrn Kriegsrath aufgefodert sich privatim gegen mich hierüber zu erklären; da er aber dies nicht für gut befunden, und ich mir bewußt bin, die Verhältniße, in denen ich gegen ein Königliches ArmenDirectorium stehe, in keinem einzigen Fall vernachläßigt, und mein Amt bis jezt so geführt zu haben, daß es gar keiner Rüksichten, welches doch immer Nachsichten sind, gegen mich | bedurft hat, und ich eben solche Beschuldigungen nicht gelaßen hinnehmen kann; so ersuche Ewr Excellenz ich unterthänig:
mir wegen dieser beleidigenden Andeutungen des Kriegsrath Steffeck gnädigst die gebührende Satisfaction zu verschaffen, und es dahin einzuleiten daß ich bei fernerer treuer Amtsführung und gebührender Achtung gegen das Collegium mit welchem ich in so nahen Verhältnißen zu stehen die Ehre habe, vor ähnlichen Behandlungen, die einem Pflicht- und Friedliebenden Mann höchst kränkend seyn müßen, gesichert seyn möge.
Unter Hinzufügung der Bitte mir nach gemachtem Gebrauch die Einlage gnädigst remittiren zu laßen, verharre ich in tiefstem Respect
Ewr Excellenz unterthänigster
der Prediger Schleiermacher.
Berlin d 27t. Jan. 1798.