Auf Eines Hochlöblichen ArmenDirectorii Conclusum de dato 4ten & praesentatum den 8ten betreffend eine wider mich eingegangene Anzeige verfehle ich nicht in gehorsamster Antwort zu erklären
daß ich nur wenige Tage in der Nähe auf dem Lande gewesen, und da es zu einer solchen kurzen Reise einer Erlaubniß des Hochpreißlichen KirchenDirectorii von dem ich dieselbe eigentlich einzuholen habe nicht bedurfte, so glaubte ich auch der schuldigen Anzeige an Ein Hochlöbliches ArmenDirectorium überhoben seyn zu können.
Wird aber diese auch in solchen Fällen erfodert, so werde ich in Zukunft nicht versäumen, sie jedesmal einzureichen. In der Hofnung, daß dies Einem Hochlöblichen ArmenDirectorio für diesmal genügen werde, verharre ich in schuldigster Hochachtung
Eines Hochlöblichen ArmenDirectorii gehorsamster
der Prediger Schleiermacher
Berlin d 10t. April 1798.
daß ich nur wenige Tage in der Nähe auf dem Lande gewesen, und da es zu einer solchen kurzen Reise einer Erlaubniß des Hochpreißlichen KirchenDirectorii von dem ich dieselbe eigentlich einzuholen habe nicht bedurfte, so glaubte ich auch der schuldigen Anzeige an Ein Hochlöbliches ArmenDirectorium überhoben seyn zu können.
Wird aber diese auch in solchen Fällen erfodert, so werde ich in Zukunft nicht versäumen, sie jedesmal einzureichen. In der Hofnung, daß dies Einem Hochlöblichen ArmenDirectorio für diesmal genügen werde, verharre ich in schuldigster Hochachtung
Eines Hochlöblichen ArmenDirectorii gehorsamster
der Prediger Schleiermacher
Berlin d 10t. April 1798.