Da theils die Veränderungen, welche die Anstalt bei welcher wir dienen, jezt erleidet auch auf unsere Geschäfte einen unmittelbaren Einfluß haben; theils ein solcher Augenblik der günstigste ist, um manches Beßere in Gang zu bringen: so nehmen wir uns die Freiheit Einem Hochlöblichen ArmenDirectorio folgende Vorschläge die künftige Amtsführung der Prediger am Charitéhause betreffend hiemit gehorsamst zur Beherzigung vorzulegen
1.) Was den öffentlichen Gottesdienst in der Kirche betrifft, so werden durch die jezt erfolgende Trennung des Hospitals vom Krankenhause unsere sonntäglichen Predigten den größten Theil ihrer Zuhörer verlieren, und gesezt auch, daß die neue Kirche und die zu hoffenden beßeren Wege dahin in Zukunft wieder einige Zuhörer aus der Stadt heranlokt, so würde dennoch auch in diesem Falle eine Predigt des Sonntags vollkommen hinreichend sein, und wir tragen deshalb darauf an die Nachmittagspredigt des Sonntags gänzlich abzustellen.
2.) Dagegen wären wir sehr bereit anstatt derselben noch eine Wochenpredigt auf den Krankensälen zu übernehmen, so daß deren in jeder Woche zwei anstatt einer gehalten würden, damit auf diese Art zur Erbauung derjenigen, die uns zunächst anbefohlen sind desto mehr geschehe.
3.) Wenn diese Veränderung uns aber nicht offenbar unnüze Beschwerden bringen soll, so wird es nöthig sein die Taufen, welche bis jezt Sonntags Nachmittags | verrichtet zu werden pflegen auf den Vormittag zu verlegen.
4. Was die übrigen Geschäfte betrift, so ist die Summe derselben für uns beide bisher sehr ungleich gewesen, indem die des lutherischen Predigers bei weitem zahlreicher sind als die des reformirten. Lezterer will daher, vorausgesezt, daß die ihm vorgesezte Behörde ihre Einwilligung dazu giebt, sehr gern dem Wunsche die Hand bieten eine größere Gleichheit in dieser Rüksicht herzustellen, so daß inskünftige in jeder Woche nur der Eine von uns alle vorkommenden Geschäfte verrichte, so wie es bei den meisten Kirchen unter Collegen von derselben Confession gehalten wird.
5. Bei weitem den größten Theil dieser Geschäfte machen die PrivatCommunionen aus, und in Beziehung auf diese würden besonders folgende Ordnungen nicht nur zur Erleichterung desjenigen der eine so große Last von Geschäften der beschwerlichsten Art freiwillig übernimmt, sondern auch zur Verhütung mancher Mißbräuche getroffen werden müßen:
a. Es müßte den Aufwärtern zur Pflicht gemacht werden alle Abend die Kranken ihrer Station zu befragen ob einer unter ihnen befindlich sei der am folgenden Tage das Abendmal zu haben oder sonst den Prediger zu sprechen wünscht; dies müßten dann die Aufwärter dem Küster und dieser dem die Woche habenden Prediger melden, niemals aber müßte der Aufwärter das Abendmal für einen Kranken bestellen der es nicht selbst verlangt hat
b Müßte zu den PrivatCommunionen ein für allemal diejenige Morgenstunde bestimmt werden, wo es auf den Krankensälen am ruhigsten ist, und außer dieser Zeit das Abendmal keinem, der es etwa plözlich verlangt gereicht werden. Beide Punkte würden nicht nur manchen Mißbrauch verhüten, durch welchen nur der Aberglaube, auf den er sich gründet, weiter fortgepflanzt wird; sondern es auch dem Prediger möglich machen mit dieser Handlung nach Umständen, beson|ders auf denen Stationen, wo gewöhnlich keine Wochenpredigten gehalten werden, einen kurzen Vortrag zu verbinden, damit sie auch Andern nüzlich und erbaulich wird.
c Könnte das vorgeschlagene Alterniren wol nur unter der Bedingung Statt finden, daß jedem Kranken das Abendmal nach der Agende seiner Confession gereicht werde. Da jedoch die eingeführten Formulare bei unsern KrankenCommunionen überall nicht ohne große Abweichungen gebraucht werden können, so wäre sehr zu wünschen daß Ein Hochlöbliches ArmenDirectorium sich bei den geistlichen Behörden dahin verwenden möchte, daß den Predigern freigestellt würde zwekmäßige Formulare zu einer gemeinschaftlichen Liturgie zu verfaßen und sich ihrer nach erfolgter Bestätigung der Behörden ohne Unterschied zu bedienen
6.) Da der reformirte Prediger, wenn diese Geschäftstheilung zu Stande kommt, auch die Ausfertigung aller Scheine in seiner Woche übernehmen muß, widrigenfalls sein College dadurch nichts gewinnen würde: so ist es wol der Billigkeit gemäß daß bei der zunächst eintretenden Veränderung auch eine gleiche Theilung der dafür eingehenden Gebühren eingeführt werde.
7. Die Vierteljährigen allgemeinen Communionen würden jedoch von dieser Theilung der Geschäfte gänzlich auszunehmen sein, und jeder sie bei seiner Confeßion für sich halten.
8. Was die Irren betrift, die ein neuer Zuwachs zu unserer Anstalt sind, so halten wir es nicht für zwekmäßig daß bei ihnen besondere Wochenpredigten gehalten werden; wol aber könnten diejenigen, welche der Arzt dazu für fähig hält, bisweilen in die gewöhnlichen Wochenpredigten geführt werden, wo jedoch alsdann auch einer von ihren Aufwärtern sich einfinden müßte.
9. Ueber die besondere Cur, durch welche die Prediger vielleicht auf manche von ihnen vortheilhaft wirken könnten läßt sich im Allgemeinen wohl durchaus nichts bestimmen, und muß dies lediglich dem Gewißen, und dem Gutfinden der Prediger überlaßen | bleiben.
So wie in uns der Wunsch, diese Maaßregeln in Vorschlag zu bringen, nur aus dem Bestreben, das uns anvertraute Amt in allen Stüken aufs zwekmäßigste zu verrichten, entsprungen, so werden wir nicht nur etwanige Erinnerungen welche Ein Hochlöbliches ArmenDirectorium dagegen zu machen hätte, aus demselben Gesichtspunkt mit aller Aufmerksamkeit prüfen, sondern ersuchen Dasselbe auch gehorsamst wenn Es etwa noch andere Vorschläge über unsere Amtsführung zu machen hätte, uns selbige mitzutheilen, und unsere Meinung darüber geneigtest zu vernehmen, damit durch vereinigte Bemühungen auch dieser Theil der Verwaltung einer so großen und wichtigen Anstalt der Vollkommenheit immer näher gebracht werden möge.
Wir verharren mit der ausgezeichnetsten Ehrerbietung
Eines Hochlöblichen ArmenDirectorii
ganz gehorsamste
die Prediger am Caritéhause
Schleiermacher Prahmer.
Berlin d 2t. Sept. 1799.
1.) Was den öffentlichen Gottesdienst in der Kirche betrifft, so werden durch die jezt erfolgende Trennung des Hospitals vom Krankenhause unsere sonntäglichen Predigten den größten Theil ihrer Zuhörer verlieren, und gesezt auch, daß die neue Kirche und die zu hoffenden beßeren Wege dahin in Zukunft wieder einige Zuhörer aus der Stadt heranlokt, so würde dennoch auch in diesem Falle eine Predigt des Sonntags vollkommen hinreichend sein, und wir tragen deshalb darauf an die Nachmittagspredigt des Sonntags gänzlich abzustellen.
2.) Dagegen wären wir sehr bereit anstatt derselben noch eine Wochenpredigt auf den Krankensälen zu übernehmen, so daß deren in jeder Woche zwei anstatt einer gehalten würden, damit auf diese Art zur Erbauung derjenigen, die uns zunächst anbefohlen sind desto mehr geschehe.
3.) Wenn diese Veränderung uns aber nicht offenbar unnüze Beschwerden bringen soll, so wird es nöthig sein die Taufen, welche bis jezt Sonntags Nachmittags | verrichtet zu werden pflegen auf den Vormittag zu verlegen.
4. Was die übrigen Geschäfte betrift, so ist die Summe derselben für uns beide bisher sehr ungleich gewesen, indem die des lutherischen Predigers bei weitem zahlreicher sind als die des reformirten. Lezterer will daher, vorausgesezt, daß die ihm vorgesezte Behörde ihre Einwilligung dazu giebt, sehr gern dem Wunsche die Hand bieten eine größere Gleichheit in dieser Rüksicht herzustellen, so daß inskünftige in jeder Woche nur der Eine von uns alle vorkommenden Geschäfte verrichte, so wie es bei den meisten Kirchen unter Collegen von derselben Confession gehalten wird.
5. Bei weitem den größten Theil dieser Geschäfte machen die PrivatCommunionen aus, und in Beziehung auf diese würden besonders folgende Ordnungen nicht nur zur Erleichterung desjenigen der eine so große Last von Geschäften der beschwerlichsten Art freiwillig übernimmt, sondern auch zur Verhütung mancher Mißbräuche getroffen werden müßen:
a. Es müßte den Aufwärtern zur Pflicht gemacht werden alle Abend die Kranken ihrer Station zu befragen ob einer unter ihnen befindlich sei der am folgenden Tage das Abendmal zu haben oder sonst den Prediger zu sprechen wünscht; dies müßten dann die Aufwärter dem Küster und dieser dem die Woche habenden Prediger melden, niemals aber müßte der Aufwärter das Abendmal für einen Kranken bestellen der es nicht selbst verlangt hat
b Müßte zu den PrivatCommunionen ein für allemal diejenige Morgenstunde bestimmt werden, wo es auf den Krankensälen am ruhigsten ist, und außer dieser Zeit das Abendmal keinem, der es etwa plözlich verlangt gereicht werden. Beide Punkte würden nicht nur manchen Mißbrauch verhüten, durch welchen nur der Aberglaube, auf den er sich gründet, weiter fortgepflanzt wird; sondern es auch dem Prediger möglich machen mit dieser Handlung nach Umständen, beson|ders auf denen Stationen, wo gewöhnlich keine Wochenpredigten gehalten werden, einen kurzen Vortrag zu verbinden, damit sie auch Andern nüzlich und erbaulich wird.
c Könnte das vorgeschlagene Alterniren wol nur unter der Bedingung Statt finden, daß jedem Kranken das Abendmal nach der Agende seiner Confession gereicht werde. Da jedoch die eingeführten Formulare bei unsern KrankenCommunionen überall nicht ohne große Abweichungen gebraucht werden können, so wäre sehr zu wünschen daß Ein Hochlöbliches ArmenDirectorium sich bei den geistlichen Behörden dahin verwenden möchte, daß den Predigern freigestellt würde zwekmäßige Formulare zu einer gemeinschaftlichen Liturgie zu verfaßen und sich ihrer nach erfolgter Bestätigung der Behörden ohne Unterschied zu bedienen
6.) Da der reformirte Prediger, wenn diese Geschäftstheilung zu Stande kommt, auch die Ausfertigung aller Scheine in seiner Woche übernehmen muß, widrigenfalls sein College dadurch nichts gewinnen würde: so ist es wol der Billigkeit gemäß daß bei der zunächst eintretenden Veränderung auch eine gleiche Theilung der dafür eingehenden Gebühren eingeführt werde.
7. Die Vierteljährigen allgemeinen Communionen würden jedoch von dieser Theilung der Geschäfte gänzlich auszunehmen sein, und jeder sie bei seiner Confeßion für sich halten.
8. Was die Irren betrift, die ein neuer Zuwachs zu unserer Anstalt sind, so halten wir es nicht für zwekmäßig daß bei ihnen besondere Wochenpredigten gehalten werden; wol aber könnten diejenigen, welche der Arzt dazu für fähig hält, bisweilen in die gewöhnlichen Wochenpredigten geführt werden, wo jedoch alsdann auch einer von ihren Aufwärtern sich einfinden müßte.
9. Ueber die besondere Cur, durch welche die Prediger vielleicht auf manche von ihnen vortheilhaft wirken könnten läßt sich im Allgemeinen wohl durchaus nichts bestimmen, und muß dies lediglich dem Gewißen, und dem Gutfinden der Prediger überlaßen | bleiben.
So wie in uns der Wunsch, diese Maaßregeln in Vorschlag zu bringen, nur aus dem Bestreben, das uns anvertraute Amt in allen Stüken aufs zwekmäßigste zu verrichten, entsprungen, so werden wir nicht nur etwanige Erinnerungen welche Ein Hochlöbliches ArmenDirectorium dagegen zu machen hätte, aus demselben Gesichtspunkt mit aller Aufmerksamkeit prüfen, sondern ersuchen Dasselbe auch gehorsamst wenn Es etwa noch andere Vorschläge über unsere Amtsführung zu machen hätte, uns selbige mitzutheilen, und unsere Meinung darüber geneigtest zu vernehmen, damit durch vereinigte Bemühungen auch dieser Theil der Verwaltung einer so großen und wichtigen Anstalt der Vollkommenheit immer näher gebracht werden möge.
Wir verharren mit der ausgezeichnetsten Ehrerbietung
Eines Hochlöblichen ArmenDirectorii
ganz gehorsamste
die Prediger am Caritéhause
Schleiermacher Prahmer.
Berlin d 2t. Sept. 1799.