An die Prediger der Charite HErren Schleiermacher und Klaproth.
Denen Predigern der Charite HErren Schleiermacher und Klaproth wird auf ihr gegen den Geheimen Rath Fritze in ihrer Vorstellung vom 12ten des Monats angebrachten Beschwerden hiemit zur Resolution gegeben, wie es uns äusserst befremdend gewesen, daß sich die Herren Prediger in dem vorgetragenen Falle auf die von ihnen angezeigte Art benommen haben. Denn der Herr Prediger Schleiermacher hat durchaus Unrecht gehabt, daß er der Kranken, welche die Communion verlangt, nicht bloß die Communion versagt, sondern sie auch nicht besucht hat, um sich von der Gemüthsverfassung derselben zu unterrichten und ihr diejenigen Vorstellungen zu machen, die sie auf den würdigen Genuß des heiligen Abendmahls vorbereiten können, als wozu die beiden Herren Prediger in Uebereinstimmung mit dem Königlichen OberConsistorio und KirchenDirectorio ausdrücklich unterm 27 November vorigen Jahres angewiesen worden. Wenn der Herr Schleiermacher, der die Woche gehabt, nicht zu Hause bleiben wollte, so war es dessen Sache, mit seinem HErrn Collegen vor der Entfernung aus der Anstalt Abrede zu nehmen, daß dieser die in seiner Abwesenheit vorfallenden Krankenbesuche Statt seiner übernehmen mögte.
Dem HErrn Prediger Klaproth hätte es überdies von selbst obgelegen, die Kranke, die sich ausdrücklich an ihn gewandt, zu besuchen, wenn der HErr Prediger Schleiermacher nicht zu Hause gewesen.
Die HErrn Prediger werden demnach alles Ernstes abermals auf die Anweisung die ihnen unterm 27ten November vorigen Jahres ertheilt worden, verwiesen, und wir erwarten um so mehr, daß dieselben nicht Veranlassungen zu Beschwerden dieser Art geben werden, da es ganz eigentlich ihre AmtsPflicht von ihnen fordert, durch ihren Besuch auch dann zur Beruhigung und Belehrung des Kranken zu wirken, wenn dieser sich auch nicht in der GemüthsVerfassung befindet, daß ihm das heilige Abendmahl zugleich gereicht werden kann. |
Auch können wir nicht mit Stillschweigen übergehen, wie es uns sehr befremdet hat daß derienige von den HErren Predigern, welcher nach der zu ihrer alleinigen Erleichterung und Bequemlichkeit getroffenen neuen Einrichtung die Woche hat, die Anstalt verlassen ohne sich mit seinem HErrn Collegen wegen der etwa vorfallenden Amtsverrichtungen zu arrangiren, und wollen von den beiden HErren Predigern hoffen, daß sie auch hierinnen für die Zukunft ihre Pflicht erfüllen werden.
Schlüßlich bemerken wir noch, daß wir gar keine Veranlassung finden können dem Geheimen Rath Fritze das bei dem Vorfalle bewiesene Betragen zu verweisen, da wir, selbst nach der Darstellung der Herrn Prediger, weder die Unanständigkeit noch die Zudringlichkeit in dem zugesandten offenen Zettel finden, welche die Herrn Prediger darin suchen.
K. P. A D. Zöllner.
Berlin den 14 Jan. 1801
Denen Predigern der Charite HErren Schleiermacher und Klaproth wird auf ihr gegen den Geheimen Rath Fritze in ihrer Vorstellung vom 12ten des Monats angebrachten Beschwerden hiemit zur Resolution gegeben, wie es uns äusserst befremdend gewesen, daß sich die Herren Prediger in dem vorgetragenen Falle auf die von ihnen angezeigte Art benommen haben. Denn der Herr Prediger Schleiermacher hat durchaus Unrecht gehabt, daß er der Kranken, welche die Communion verlangt, nicht bloß die Communion versagt, sondern sie auch nicht besucht hat, um sich von der Gemüthsverfassung derselben zu unterrichten und ihr diejenigen Vorstellungen zu machen, die sie auf den würdigen Genuß des heiligen Abendmahls vorbereiten können, als wozu die beiden Herren Prediger in Uebereinstimmung mit dem Königlichen OberConsistorio und KirchenDirectorio ausdrücklich unterm 27 November vorigen Jahres angewiesen worden. Wenn der Herr Schleiermacher, der die Woche gehabt, nicht zu Hause bleiben wollte, so war es dessen Sache, mit seinem HErrn Collegen vor der Entfernung aus der Anstalt Abrede zu nehmen, daß dieser die in seiner Abwesenheit vorfallenden Krankenbesuche Statt seiner übernehmen mögte.
Dem HErrn Prediger Klaproth hätte es überdies von selbst obgelegen, die Kranke, die sich ausdrücklich an ihn gewandt, zu besuchen, wenn der HErr Prediger Schleiermacher nicht zu Hause gewesen.
Die HErrn Prediger werden demnach alles Ernstes abermals auf die Anweisung die ihnen unterm 27ten November vorigen Jahres ertheilt worden, verwiesen, und wir erwarten um so mehr, daß dieselben nicht Veranlassungen zu Beschwerden dieser Art geben werden, da es ganz eigentlich ihre AmtsPflicht von ihnen fordert, durch ihren Besuch auch dann zur Beruhigung und Belehrung des Kranken zu wirken, wenn dieser sich auch nicht in der GemüthsVerfassung befindet, daß ihm das heilige Abendmahl zugleich gereicht werden kann. |
Auch können wir nicht mit Stillschweigen übergehen, wie es uns sehr befremdet hat daß derienige von den HErren Predigern, welcher nach der zu ihrer alleinigen Erleichterung und Bequemlichkeit getroffenen neuen Einrichtung die Woche hat, die Anstalt verlassen ohne sich mit seinem HErrn Collegen wegen der etwa vorfallenden Amtsverrichtungen zu arrangiren, und wollen von den beiden HErren Predigern hoffen, daß sie auch hierinnen für die Zukunft ihre Pflicht erfüllen werden.
Schlüßlich bemerken wir noch, daß wir gar keine Veranlassung finden können dem Geheimen Rath Fritze das bei dem Vorfalle bewiesene Betragen zu verweisen, da wir, selbst nach der Darstellung der Herrn Prediger, weder die Unanständigkeit noch die Zudringlichkeit in dem zugesandten offenen Zettel finden, welche die Herrn Prediger darin suchen.
K. P. A D. Zöllner.
Berlin den 14 Jan. 1801