Seine Königliche Majestät wollen bei den bei dem Hofprediger Schleiermacher unterm 5ten dieses angezeigten Umständen und besonders wegen der großen Entfernung Stettins des Wohnorts des Inspectors von Stolpe, dem p. Schleiermacher hierdurch gnädigst nachlaßen, sich an einem der Pfingstfeiertage selbst bey der reformirten Gemeine zu Stolpe einzuführen. Es hat demnach derselbe sich in der Woche vor dem Pfingstfeste | dort einzufinden, und ist dem Inspector von dieser Verfügung zu seiner Nachricht und zur Bekanntmachung an die Gemeine heute eine Abschrift zugefertiget worden.
Gegeben Berlin den 16ten April 1802
Gegeben Berlin den 16ten April 1802