den 15. Octbr 1800
An die beiden Prediger des Charitéhauses,
Herrn Schleiermacher, und Klaproth
Auf den bei uns eingegangenen, abschriftlich anliegenden Antrag der VormundschaftsDeputation des hiesigen Magistrats werden die beiden Prediger des Charitéhauses, Herr Schleiermacher, und Klaproth hierdurch angewiesen, den Producenten von Armenattesten des gedachten Collegii die verlangten Tauf- [und] Todtenscheine, oder übrigen kirchlichen Atteste, nach Vorschrift der allgemeinen Verordnung und Inhalt ihrer Vocation jedesmahl unentgeldlich auszufertigen, und zu ertheilen, um dadurch fernere Beschwerden zu verhüten.
KPAD. Zöllner
An die beiden Prediger des Charitéhauses,
Herrn Schleiermacher, und Klaproth
Auf den bei uns eingegangenen, abschriftlich anliegenden Antrag der VormundschaftsDeputation des hiesigen Magistrats werden die beiden Prediger des Charitéhauses, Herr Schleiermacher, und Klaproth hierdurch angewiesen, den Producenten von Armenattesten des gedachten Collegii die verlangten Tauf- [und] Todtenscheine, oder übrigen kirchlichen Atteste, nach Vorschrift der allgemeinen Verordnung und Inhalt ihrer Vocation jedesmahl unentgeldlich auszufertigen, und zu ertheilen, um dadurch fernere Beschwerden zu verhüten.
KPAD. Zöllner