Tübing 15 Nv 1800
Herrn Prof Fichte in Berlin
Meinem gestrigen mus ich in Hinsicht auf den HauptContract für unsre Verlags-Verhältnisse nur dieß beifügen, das Sie als der Billigkeit gemäs anerkennen werden:
Zu den Auslagkosten gehört noch Fracht u <Ware> bis Leipzig, wohin wir sie franco liefern müssen[,] und dann die GeldSorte, in der wir rechnen ist der Laubthaler <a 1>. 14 <r>
Diese beide Punkte gehörten also noch als Grundlage in unsre künftigen u jezigen Berechnungen.
Ein drittes ist die Zeit, die, ein
Viertes die Zinsberechnung erzeugt.
Wenn wir neml jene nicht in Anschlag nemen, und diese dennoch calculiren, so wäre es mögl: ich hätte nach einem Zeitraum, die ganze Auflage abgesezt u. die Hälfte des scheinbaren Gewinns die ich Ihnen zahlen soll, wäre baarer Verlust. Wir d[ü]rfen dieß nur allgemein aus drüken: der Verkaufspreis des Ganzen = a
Drukkosten p = b
so wäre der Überschuß = a-b
Hievon empfangen Sie als Grundhonor. a-b/3
Nun hätte ich also Unkosten gehabt b + a-b/3 = a+2b/3. Rechne ich Zins aus meinem Capital 5 p, für Risico bei schlechten Schuldnern, faux frais 5 p, oder 1/10 des Ganzen, so sind meine Auslagen nach dem ersten Jahr a+2b/3 + a+2b/30 da ich aber dagegen eine Einname habe, so wollen wir nur statt 1/10 des aufgewandten Capitals ./m rechnen, und [/] jede weitere Zins aus Zins Berechnung weglassen, so ist meine Auslage
das 1 st Jahr a + 2b/3+a + 2b/m . 3
das 2 — a + 2b/3+2/m (a + 2b/3)
n — a + 2b/3+n/m (a + 2b/3) = n+m/m (a + 2b/3)
nun soll ich im Ganzen lösen = a
Ist nun der Absaz nicht schnell, so gibt es eine Zeit, wo meine Auslage den Ertrag absorbirt, oder wo
(a + m/m) + (a + 2b/3) = a
das heißt wo ma = (n + m (a + 2b/3)
oder wo sich m : m + n = a + 2b : 3a
m : n = a + 2b : 2a - 2b
nun können wir annemen, daß bei grossen Auflagen die Drukkosten Ein Sechstel des reinen Ertrags seyen, oder b = a/6
mithin ist sodann
m : n = ...a/6 : 10a/6
= 4 : 5
Anmerkung: siehe Digitalisat.
So wie also m zu n im Verhältniß von 4 : 5 stehet, <eben> so wie die Zahl der ZinsBerechnung zur Zeit, die zum Absaz des Ganzen erfodert wird, jenes Verhältniß erreicht, so ist der Ertrag nichts als blosser [/] Ersaz derz Auslage u. Gewinn findet nicht mehr statt; bedarf es einer längern Zeit, so ist barer Verlust für den Verleger bei der Unternemung.
Gesezt ich neme 8⅓ p als die ZinsSumme an, die ein Verleger auch bei guten VerlagsArtikeln für die Zinsen seines Capitals, fürs Halten seiner Leut, <Niederlage> p. nöthig hat, so wird m also 12, weil 100 <durch> 12 die Zeit 8⅓ gibt, mithin findet für jenes Verhältniß 12 gleich 15.
Wenn ich also in 15 Jahren auch die ganze Auflage abseze, so ist blos meine Auslage mir ersezt u. kein Gewinn findet statt, müßte ich also noch ⅓ wie Anfangs zahlen so wäre dieß baarer Verlust. Es ist also nothwendig, daß auch die Zeit ein Ingredienz unseres künftigen Verhältnisses wird.
30 Nv.a So weit war ich als Ihr geehrtes v. 4 bei mir eintraf, das sehr lange unterwegs verweilte.
Wir können nun gleich die Anwendung machen
Ertrag = r 1666. 16
Druk p kosten = r 273. 10
Grundhonorar = 464. 10
baare Auslag = 737.20
Fracht — = 22. 4
r 760 –
Für Zins u. faux fraix
in 15 Jahren a ./12 = 950/1710
1710 –
Verlust r 43. 8 [/]
Anmerkung: siehe Digitalisat.
Aus dem Angeführten erhellt zur Genüge, daß wir eine Zeit bestimmen müssen, bis wohin jene Theilung als weiteres Honorar stattfinden sollte – ich überlass die Bestimmung dieser Zeit Ihrer Billigkeit, und um Ihnen nur eine Übersicht zu geben, was mein Gewinn bei einer solchen Theilung nach zB. 5 Jahren wäre, füge ich folgende Rechnung bei:
Erste Auslag = 760
Zins u faux frais i 5 Jahre = 316. 16
1076. 16
Ertrag = 1666. 16/
zu theilender Gewinn 590 –
Mithin Gesamts Honorar für Sie 464.10 + 295 = r 759. 10
Gewinn für mich = 295 –
Anmerkung: siehe Digitalisat.
In jenem ./12 ist nun das Risico des Nachdruks noch gar nicht begriffen, das um so gefährlicher wird, je grösser die Wahrscheinlichkeit für den Nachdruker ist, einen beträchtl Gewinn zu machen, u. je beträchtlicher die Verschiedenheit der Preise des Originals seyn könne. Der Handelsstaat zB. ist so gedrukt, daß er vom Nachdruker fügl auf 6 <Medien>bogen gebracht werden kan, u. mithin mit beträchtl Vortheil für 24 zu verkaufen ist – das Original kostet <f> 2. 15. [/]
Die Formel über die wir also Übereinkommen müßten, möchte folgende seyn.
„Wird das Werk sogleich im ersten Jahr abgesezt, so wird der Gewinn nach Abzug der Verlags u Honorarkosten zwischen dem Herrn Verfasser u. Verleger in gleiche Theile getheilt.
Erfolgt aber der Absaz nicht so schnell, so sind vom reinen Ertrag nicht nur die Verlags u. GrundHonorarkosten abzuziehen, sondern für Zins- u. andre Unkosten jährl ./12 der ersten baaren Auslag an Verlags u. Grundhonorarkosten als weitere jährl kosten zu berechnen, und der Überschuß des reinen Ertrags über diesen gesamten Unkosten erst als Gewinn anzusehen, und zwischen dem Herrn Verfasser u. Verleger im Verhältniß von zu in den nächsten Jahren von der Ausgabe des Werks an gerechnet zu theilen.
Wird aber die Auflage in Jahren nicht abgesezt, so findet sodann keine weitere Theilung statt, sondern das Ganze bleibt dem Verleger.[“] [/]
Ich bin überzeugt, daß bei Ihren Werken, diese nähere Zeitbestimmung nicht nöthig seyn wird, u. die leztere ihre Anwendung nie finden wird: inzwischen ist es, weil wir sterbl sind doch gut die Normen so allgemein aufzustellen, daß kein Zweifel darüber entstehen kan; und weil wir als billig denkende Männer jeder den Vortheil des andern nach Möglichkeit der Verhältnisse beabzwekt, die Sache so einzurichten, daß alles dauernd bestehen kan. Ich habe daher Ihnen blos meine Betrachtung vorzulegen, u. Ihnen die Entscheidung zu überlassen.
Nun zur eigentl Beantwortung Ihres geehrten v. 4 –
Was die Wissenschaftslehre betrift, so will ich die SubscriptionsAnzeige besorgen, allein da Sie das Werk schon zur Ostermesse wollen erscheinen lassen, so ist der Termin für die entferntern Gegenden zB. Ungarn, Siebenbürgen zu kurz – denn bis dorthin <nur> [/] die Anzeige in Umlauf komt, müssen wir schon mit dem Druk beginnen, u. die Auflage läßt sich also nicht nach der Subscribenten Anzahl reguliren.
Für Lief – u. Rußland müssen wir alle Hofnung aufgeben, da dorthin nichts gedruktes darf.
Als Rest des Grundhonorars für den Hande[l]sstaat folgt in der Anlage eine Anweisung auf 224. 10 r, die bei Herrn <Stocker> baar liegen u. an deren Bezahlung Ihr Banquiers also gar nicht zweifeln darf [.]
Ferner folgt noch eine Anweisung auf 100 r für Herrn L. Tiek, die ebenfalls bei <Stocker> baar liegen. Haben Sie die Güte, sie diesem unter meiner besten Empfelung zuzustellen. Ich muß Ihnen Dank wissen, daß Sie mich mit einem so vorzügl Schriftsteller in nähere Verbindung sezen, die im Grunde schon angeknüpft war. Es soll mich freuen, wenn diese dauernd gegründet wird, hiezu muß ich aber bitten, daß mir die Vorschläge gemacht werden, denn dieß ziemt sich [/] nicht für mich – ich werde sodann meine Bemerkungen machen, so wie ich sie der Billigkeit gemäß halte, u. ein fortdauerndes Verhältniß es erfordert: selbst wegen der literar. Plane bin ich sodann so frei, meine Bemerkungen als Buchhändler zu machen. So glaube ich zB. daß unser deutsches Publikum noch nicht sehr geeignet ist, ein SPanisches Theater nach Verdienst aufzunemen.
Was Sie von den VelinEx. des Handlstaats entbehren können, erbitte ich mir <durch> Herrn Unger.
<Untertänigst Ew> JFCotta
Herrn Prof Fichte in Berlin
Meinem gestrigen mus ich in Hinsicht auf den HauptContract für unsre Verlags-Verhältnisse nur dieß beifügen, das Sie als der Billigkeit gemäs anerkennen werden:
Zu den Auslagkosten gehört noch Fracht u <Ware> bis Leipzig, wohin wir sie franco liefern müssen[,] und dann die GeldSorte, in der wir rechnen ist der Laubthaler <a 1>. 14 <r>
Diese beide Punkte gehörten also noch als Grundlage in unsre künftigen u jezigen Berechnungen.
Ein drittes ist die Zeit, die, ein
Viertes die Zinsberechnung erzeugt.
Wenn wir neml jene nicht in Anschlag nemen, und diese dennoch calculiren, so wäre es mögl: ich hätte nach einem Zeitraum, die ganze Auflage abgesezt u. die Hälfte des scheinbaren Gewinns die ich Ihnen zahlen soll, wäre baarer Verlust. Wir d[ü]rfen dieß nur allgemein aus drüken: der Verkaufspreis des Ganzen = a
Drukkosten p = b
so wäre der Überschuß = a-b
Hievon empfangen Sie als Grundhonor. a-b/3
Nun hätte ich also Unkosten gehabt b + a-b/3 = a+2b/3. Rechne ich Zins aus meinem Capital 5 p, für Risico bei schlechten Schuldnern, faux frais 5 p, oder 1/10 des Ganzen, so sind meine Auslagen nach dem ersten Jahr a+2b/3 + a+2b/30 da ich aber dagegen eine Einname habe, so wollen wir nur statt 1/10 des aufgewandten Capitals ./m rechnen, und [/] jede weitere Zins aus Zins Berechnung weglassen, so ist meine Auslage
das 1 st Jahr a + 2b/3+a + 2b/m . 3
das 2 — a + 2b/3+2/m (a + 2b/3)
n — a + 2b/3+n/m (a + 2b/3) = n+m/m (a + 2b/3)
nun soll ich im Ganzen lösen = a
Ist nun der Absaz nicht schnell, so gibt es eine Zeit, wo meine Auslage den Ertrag absorbirt, oder wo
(a + m/m) + (a + 2b/3) = a
das heißt wo ma = (n + m (a + 2b/3)
oder wo sich m : m + n = a + 2b : 3a
m : n = a + 2b : 2a - 2b
nun können wir annemen, daß bei grossen Auflagen die Drukkosten Ein Sechstel des reinen Ertrags seyen, oder b = a/6
mithin ist sodann
m : n = ...a/6 : 10a/6
= 4 : 5
Anmerkung: siehe Digitalisat.
So wie also m zu n im Verhältniß von 4 : 5 stehet, <eben> so wie die Zahl der ZinsBerechnung zur Zeit, die zum Absaz des Ganzen erfodert wird, jenes Verhältniß erreicht, so ist der Ertrag nichts als blosser [/] Ersaz derz Auslage u. Gewinn findet nicht mehr statt; bedarf es einer längern Zeit, so ist barer Verlust für den Verleger bei der Unternemung.
Gesezt ich neme 8⅓ p als die ZinsSumme an, die ein Verleger auch bei guten VerlagsArtikeln für die Zinsen seines Capitals, fürs Halten seiner Leut, <Niederlage> p. nöthig hat, so wird m also 12, weil 100 <durch> 12 die Zeit 8⅓ gibt, mithin findet für jenes Verhältniß 12 gleich 15.
Wenn ich also in 15 Jahren auch die ganze Auflage abseze, so ist blos meine Auslage mir ersezt u. kein Gewinn findet statt, müßte ich also noch ⅓ wie Anfangs zahlen so wäre dieß baarer Verlust. Es ist also nothwendig, daß auch die Zeit ein Ingredienz unseres künftigen Verhältnisses wird.
30 Nv.a So weit war ich als Ihr geehrtes v. 4 bei mir eintraf, das sehr lange unterwegs verweilte.
Wir können nun gleich die Anwendung machen
Ertrag = r 1666. 16
Druk p kosten = r 273. 10
Grundhonorar = 464. 10
baare Auslag = 737.20
Fracht — = 22. 4
r 760 –
Für Zins u. faux fraix
in 15 Jahren a ./12 = 950/1710
1710 –
Verlust r 43. 8 [/]
Anmerkung: siehe Digitalisat.
Aus dem Angeführten erhellt zur Genüge, daß wir eine Zeit bestimmen müssen, bis wohin jene Theilung als weiteres Honorar stattfinden sollte – ich überlass die Bestimmung dieser Zeit Ihrer Billigkeit, und um Ihnen nur eine Übersicht zu geben, was mein Gewinn bei einer solchen Theilung nach zB. 5 Jahren wäre, füge ich folgende Rechnung bei:
Erste Auslag = 760
Zins u faux frais i 5 Jahre = 316. 16
1076. 16
Ertrag = 1666. 16/
zu theilender Gewinn 590 –
Mithin Gesamts Honorar für Sie 464.10 + 295 = r 759. 10
Gewinn für mich = 295 –
Anmerkung: siehe Digitalisat.
In jenem ./12 ist nun das Risico des Nachdruks noch gar nicht begriffen, das um so gefährlicher wird, je grösser die Wahrscheinlichkeit für den Nachdruker ist, einen beträchtl Gewinn zu machen, u. je beträchtlicher die Verschiedenheit der Preise des Originals seyn könne. Der Handelsstaat zB. ist so gedrukt, daß er vom Nachdruker fügl auf 6 <Medien>bogen gebracht werden kan, u. mithin mit beträchtl Vortheil für 24 zu verkaufen ist – das Original kostet <f> 2. 15. [/]
Die Formel über die wir also Übereinkommen müßten, möchte folgende seyn.
„Wird das Werk sogleich im ersten Jahr abgesezt, so wird der Gewinn nach Abzug der Verlags u Honorarkosten zwischen dem Herrn Verfasser u. Verleger in gleiche Theile getheilt.
Erfolgt aber der Absaz nicht so schnell, so sind vom reinen Ertrag nicht nur die Verlags u. GrundHonorarkosten abzuziehen, sondern für Zins- u. andre Unkosten jährl ./12 der ersten baaren Auslag an Verlags u. Grundhonorarkosten als weitere jährl kosten zu berechnen, und der Überschuß des reinen Ertrags über diesen gesamten Unkosten erst als Gewinn anzusehen, und zwischen dem Herrn Verfasser u. Verleger im Verhältniß von zu in den nächsten Jahren von der Ausgabe des Werks an gerechnet zu theilen.
Wird aber die Auflage in Jahren nicht abgesezt, so findet sodann keine weitere Theilung statt, sondern das Ganze bleibt dem Verleger.[“] [/]
Ich bin überzeugt, daß bei Ihren Werken, diese nähere Zeitbestimmung nicht nöthig seyn wird, u. die leztere ihre Anwendung nie finden wird: inzwischen ist es, weil wir sterbl sind doch gut die Normen so allgemein aufzustellen, daß kein Zweifel darüber entstehen kan; und weil wir als billig denkende Männer jeder den Vortheil des andern nach Möglichkeit der Verhältnisse beabzwekt, die Sache so einzurichten, daß alles dauernd bestehen kan. Ich habe daher Ihnen blos meine Betrachtung vorzulegen, u. Ihnen die Entscheidung zu überlassen.
Nun zur eigentl Beantwortung Ihres geehrten v. 4 –
Was die Wissenschaftslehre betrift, so will ich die SubscriptionsAnzeige besorgen, allein da Sie das Werk schon zur Ostermesse wollen erscheinen lassen, so ist der Termin für die entferntern Gegenden zB. Ungarn, Siebenbürgen zu kurz – denn bis dorthin <nur> [/] die Anzeige in Umlauf komt, müssen wir schon mit dem Druk beginnen, u. die Auflage läßt sich also nicht nach der Subscribenten Anzahl reguliren.
Für Lief – u. Rußland müssen wir alle Hofnung aufgeben, da dorthin nichts gedruktes darf.
Als Rest des Grundhonorars für den Hande[l]sstaat folgt in der Anlage eine Anweisung auf 224. 10 r, die bei Herrn <Stocker> baar liegen u. an deren Bezahlung Ihr Banquiers also gar nicht zweifeln darf [.]
Ferner folgt noch eine Anweisung auf 100 r für Herrn L. Tiek, die ebenfalls bei <Stocker> baar liegen. Haben Sie die Güte, sie diesem unter meiner besten Empfelung zuzustellen. Ich muß Ihnen Dank wissen, daß Sie mich mit einem so vorzügl Schriftsteller in nähere Verbindung sezen, die im Grunde schon angeknüpft war. Es soll mich freuen, wenn diese dauernd gegründet wird, hiezu muß ich aber bitten, daß mir die Vorschläge gemacht werden, denn dieß ziemt sich [/] nicht für mich – ich werde sodann meine Bemerkungen machen, so wie ich sie der Billigkeit gemäß halte, u. ein fortdauerndes Verhältniß es erfordert: selbst wegen der literar. Plane bin ich sodann so frei, meine Bemerkungen als Buchhändler zu machen. So glaube ich zB. daß unser deutsches Publikum noch nicht sehr geeignet ist, ein SPanisches Theater nach Verdienst aufzunemen.
Was Sie von den VelinEx. des Handlstaats entbehren können, erbitte ich mir <durch> Herrn Unger.
<Untertänigst Ew> JFCotta