Erschließung durch Herausgeber Andreas Arndt, Wolfgang Virmond, Bd. 5,1.
„‚Bei Gelegenheit seines Übertritts ins männliche Alter‘, wo Schleiermacher zufolge Sittlichkeit und Glückseligkeit auseinandertreten.“
Erschlossen aus dem Brief von Samuel Ernst Stubenrauch an Friedrich Schleiermacher vom 4. April 1793. „Der Übertritt in das männliche Alter, d.h. die Volljährigkeit, vollzog sich nach preußischem Recht mit Vollendung des 24. Lebensjahres.“
„‚Bei Gelegenheit seines Übertritts ins männliche Alter‘, wo Schleiermacher zufolge Sittlichkeit und Glückseligkeit auseinandertreten.“
Erschlossen aus dem Brief von Samuel Ernst Stubenrauch an Friedrich Schleiermacher vom 4. April 1793. „Der Übertritt in das männliche Alter, d.h. die Volljährigkeit, vollzog sich nach preußischem Recht mit Vollendung des 24. Lebensjahres.“