Erschlossener Brief

Armendirektorium to Friedrich Schleiermacher TEI-Logo

Erschließung durch Herausgeber Andreas Arndt, Wolfgang Virmond, Bd. 5,3.
Abschriftliche Mitteilung eines Schreibens der Königlichen Kurmärkischen Accise- und Zolldirektion vom 14. 5. 1799: ‚Einem Königlichen Hochlöblichen ArmenDirectorio erwiedern wir auf daß gefällige Schreiben vom 10ten mensis praeteriti hiedurch in ergebenster Antwort daß Ein Hohes General Accise und ZollDepartement des Königlichen GeneralDirectorii auf unsern Bericht vom 27 Mensis praeteriti per Rescriptum vom 2ten hujus resolviret hat nicht allein die CharitePrediger Prahmer und Schleiermacher sondern auch den Rendanten Krüger von Entrichtung der Fix Accise zu dispensiren‘“
„Eine Abschrift des zitierten Schreibens im Archiv der Humboldt-Universität Berlin, Charité 274, Bl. 148; am unteren Rand eine von Weitzel am 22. 5. 1799 abgezeichnete Anweisung: ‚Sowohl denen Predigern als auch dem Rendanten Krüger ist Abschrift dieses Schreibens zu ertheilen.‘ – Hierzu vgl. eine Eingabe Prahmers vom 5. 4. 1799 (Abschrift ebd. [Archiv der Humboldt-Universität Berlin, Charité], Bl. 143): ‚Es hat Einer Wohllöblichen Accise-Direktion beliebt den beiden Predigern als Miethsleuten des Schlemüllerschen Hauses eine fixe Accise von 9 rth. und etliche Pfennige abzufordern; ich habe darauf derselben in meinem und meines HErrn Collegen Namen geantwortet daß 1) beide Prediger auf Königlichen Befehl delogiret und in HErr Schleiermacher [recte: Schlemüller] Hause einquartiret sind 2) sie nichts accisebaares bedürfen, indem sie solches alles auf Königliche Kosten von der Charité fournirt erhielten. 3) sie nie mit dergleichen Abgaben belastet gewesen, und im gegenwärtigen Pall für jene delogirung eher Entschädigung fordern als Abgaben entrichten sollten, und daß daher Eine Wohllöbliche Direktion jene Abgaben nicht einfordern könne. Ich habe nicht verfehlen wollen solches Ew. Excellenz und Einem Hochlöblichen ArmenDirectorium gehorsamst anzuzeigen mit der Bitte wenn gedachte p Direktion sich bei erwähnten Gründen nicht beruhigen will, gnädigst zur Ruhe zu weisen.‘ – Der Bitte Prahmers wurde dadurch entsprochen, daß am 10. 4. 1799 das Armendirektorium selbst bei der Accise- und Zolldirektion vorstellig wurde (Konzept ebd. [Archiv der Humboldt-Universität Berlin], Bl. 143"f): ‚Es hat uns der Charite Prediger Prahmer angezeigt, wie sowohl von ihm als dem andern Prediger Schleiermacher von Seiten Einer Königlichen Wohllöblichen Ersten Churmärkischen Accise- und Zoll-Direktion, als Bewohner des Schlemüllerschen Hauses, eine fixe-Accise von 9 rth. und etlichen Pfennigen abgefordert worden, welche zu entrichten selbige nach den hierauf bereits angezeigten Gründen sich nicht für verbunden erachten, da sie eines Theils wegen des in der Charité vorgenommenen Baues auf unsere Verfügung aus ihrer [bis] dahin gehabten Amtswohnung delogirt, und nur interimistische Miethsleute des Schlemüllerschen Hauses geworden sind, andern Theils nicht accisebaares bedürfen, indem sie völlig freie Station von der Charité erhalten, und endlich dergleichen Abgaben von den Predigern dieses instituts niemahls gefordert worden. Da nun diese Gründe sämtlich in der Warheit beruhen: So ersuchen wir Wohlgedachte Accise und Zoll-Direction hiedurch dienstlich, vorgedachte Verfügung zur Einforderung der fixen Accise von den Charité Predigern gefälligst wieder aufzuheben.‘“
Metadata Concerning Header
  • Date: zwischen 20. und 31. Mai 1799
  • Sender: Armendirektorium
  • Recipient: Friedrich Schleiermacher ·
  • Place of Dispatch: Berlin · ·
  • Place of Destination: Berlin · ·
Printed Text
  • Bibliography: Schleiermacher, Friedrich Daniel Ernst: Kritische Gesamtausgabe. Abt. 5, Bd. 3. Briefwechsel 1799‒1800 (Briefe 553‒849). Hg. v. Andreas Arndt u. Wolfgang Virmond. Berlin u.a. 1992, S. 123.

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