Dresden, den 15 Dec[ember] 1800. [Montag]
Nachdem Ihro Chfstl. Durchl. den bey der Salinen-Direction angestellten Assessor, George Philipp Friedrich von Hardenberg, in der Voraussetzung, daß er die eigne Fertigung seiner Probeschrift eydlich versichern, und wegen seiner Ansäßigkeit im Thüringischen Creyse, eine befriedigende Erklärung beybringen werde, zum Supernumerar-Amtshauptmann in besagtem Creyse ernannt haben: So wurde von dem Churfürstl. Geheimen Finanz-Collegio heute resolvirt, gedachten, anitzt allhier anwesenden von Hardenberg, dieses, und daß er erwähnte Erklärung schriftlich anher einzureichen, und wenn solche hinlänglich befunden wird, die fernere Vorbescheidung zur eydlichen Bestärkung seiner Probeschrift und zur Verpflichtung zu erwarten habe, mittelst Mittheilung einer Abschrift von gegenwärtiger Registratur bekannt zu machen.
Nachrichtl[ich] wie oben.
Gottfried Immanuel Grundig.
Eine Abschrift dieser Registratur wird dems[elben] von Hardenberg zugestellt, wie dessen beygefügte Bescheinigung darüber ausweiset.
P.,
abgegeben, den 17. Dec[ember].
Daß eine Abschrift der bey Ew. hohen Geheimen Finanz-Collegio abgefaßten Registratur, wegen meiner Ansäßigmachung im Thüring[ischen] Creise, der in denselben von Ihro Chfstl. Dchl. mir gnädigst verliehenen Supernumerar-Amtshauptmannsstelle halber, mir richtig ausgehändigt worden, bezeuge hiermit. Dresden den 20. Dec[ember] 1800.
Georg Fridrich Philipp von Hardenberg.
Nachdem Ihro Chfstl. Durchl. den bey der Salinen-Direction angestellten Assessor, George Philipp Friedrich von Hardenberg, in der Voraussetzung, daß er die eigne Fertigung seiner Probeschrift eydlich versichern, und wegen seiner Ansäßigkeit im Thüringischen Creyse, eine befriedigende Erklärung beybringen werde, zum Supernumerar-Amtshauptmann in besagtem Creyse ernannt haben: So wurde von dem Churfürstl. Geheimen Finanz-Collegio heute resolvirt, gedachten, anitzt allhier anwesenden von Hardenberg, dieses, und daß er erwähnte Erklärung schriftlich anher einzureichen, und wenn solche hinlänglich befunden wird, die fernere Vorbescheidung zur eydlichen Bestärkung seiner Probeschrift und zur Verpflichtung zu erwarten habe, mittelst Mittheilung einer Abschrift von gegenwärtiger Registratur bekannt zu machen.
Nachrichtl[ich] wie oben.
Gottfried Immanuel Grundig.
Eine Abschrift dieser Registratur wird dems[elben] von Hardenberg zugestellt, wie dessen beygefügte Bescheinigung darüber ausweiset.
P.,
abgegeben, den 17. Dec[ember].
Daß eine Abschrift der bey Ew. hohen Geheimen Finanz-Collegio abgefaßten Registratur, wegen meiner Ansäßigmachung im Thüring[ischen] Creise, der in denselben von Ihro Chfstl. Dchl. mir gnädigst verliehenen Supernumerar-Amtshauptmannsstelle halber, mir richtig ausgehändigt worden, bezeuge hiermit. Dresden den 20. Dec[ember] 1800.
Georg Fridrich Philipp von Hardenberg.