Hochgeborner Reichsgraf, Gnädiger Herr!
Hochgebietender Herr Etats- und Justiz-Minister!
Ew. Excellenz als dem erlauchten Chef des Kirchen-Kollegii der reformierten Gemeine zu Königsberg, wage ich bei der dort entstandenen Vakanz den Wunsch zu äußern, daß Ew. Excellenz und das Kirchen-Kollegium mich würdig halten möchten, mich der Gemeine zu der bevorstehenden Wahl mit in Vorschlag zu bringen, insofern nicht Deroselben Eifer für das Beste der Gemeine durch größere Vorzüge anderer Mitbewerber gehindert wird, auf fast neun nicht ohne Nuzen dem Predigtamt bereits gewidmete Jahre und auf einige geringe öffentlich abgelegte Proben meiner etwanigen Kanzelgaben einige Rücksicht zu nehmen.
Die Beispiele der Herren Hofprediger Braumüller und Crichton, von denen, wie ich nicht anders weiß, der eine zuvor in Berlin, der andere in Frankfurt gestanden, lassen vermuthen, daß um auf die Wahlliste gesetzt zu werden eine Gastpredigt nicht unumgänglich nothwendig ist; was kann ich aber lieber wünschen, als daß Ew. Excellenz mir die Erlaubniß gnädigst ertheilen mögen, mich Denenselben persönlich empfehlen und wenigstens einmal auf dem Lehrstuhl einer so angesehenen Gemeine auftreten zu dürfen, sofern es nur nicht eher als am 12ten oder 19ten des künftigen Monats geschehen müßte, indem meine hiesigen Geschäfte eine frühere Entfernung nicht zulassen.
Um diese Erlaubniß ersuche Ew. Excellenz ich hiedurch unterthänigst und indem ich einen Wunsch, dessen Gewährung zur Zufriedenheit meines Lebens nicht wenig beitragen würde, Ew. Excellenz Gnade empfehle, nehme ich mir die Ehre, mich in tiefster Verehrung zu nennen
Ew. Excellenz unterthänigster Diener
der Hofprediger Schleiermacher.
Stolpe in Hinterpommern, d. 1. August 1802.
Hochgebietender Herr Etats- und Justiz-Minister!
Ew. Excellenz als dem erlauchten Chef des Kirchen-Kollegii der reformierten Gemeine zu Königsberg, wage ich bei der dort entstandenen Vakanz den Wunsch zu äußern, daß Ew. Excellenz und das Kirchen-Kollegium mich würdig halten möchten, mich der Gemeine zu der bevorstehenden Wahl mit in Vorschlag zu bringen, insofern nicht Deroselben Eifer für das Beste der Gemeine durch größere Vorzüge anderer Mitbewerber gehindert wird, auf fast neun nicht ohne Nuzen dem Predigtamt bereits gewidmete Jahre und auf einige geringe öffentlich abgelegte Proben meiner etwanigen Kanzelgaben einige Rücksicht zu nehmen.
Die Beispiele der Herren Hofprediger Braumüller und Crichton, von denen, wie ich nicht anders weiß, der eine zuvor in Berlin, der andere in Frankfurt gestanden, lassen vermuthen, daß um auf die Wahlliste gesetzt zu werden eine Gastpredigt nicht unumgänglich nothwendig ist; was kann ich aber lieber wünschen, als daß Ew. Excellenz mir die Erlaubniß gnädigst ertheilen mögen, mich Denenselben persönlich empfehlen und wenigstens einmal auf dem Lehrstuhl einer so angesehenen Gemeine auftreten zu dürfen, sofern es nur nicht eher als am 12ten oder 19ten des künftigen Monats geschehen müßte, indem meine hiesigen Geschäfte eine frühere Entfernung nicht zulassen.
Um diese Erlaubniß ersuche Ew. Excellenz ich hiedurch unterthänigst und indem ich einen Wunsch, dessen Gewährung zur Zufriedenheit meines Lebens nicht wenig beitragen würde, Ew. Excellenz Gnade empfehle, nehme ich mir die Ehre, mich in tiefster Verehrung zu nennen
Ew. Excellenz unterthänigster Diener
der Hofprediger Schleiermacher.
Stolpe in Hinterpommern, d. 1. August 1802.