Nachdem des Königs Majestät Allerhöchst selbst geruht haben zu befehlen, daß bei der reformirten Gemeinde zu Tuchel durch den Prediger ihrer Confeßion, welcher den Gottesdienst in Marienfelde besorgt, jährlich wenigstens einmal die Communion ausgetheilt werden soll, auch dem gedachten Prediger dafür 25 Thlr jährlich aus der Westpreußischen Domänen-Casse allergnädigst zu bewilligen, so wird dem Hofprediger Schleiermacher zu Stolpe solches hiermit bekannt gemacht, um hiermit die Seelsorge der reformirten Gemeinde zu Tuchel zu übernehmen und wegen der aus gedachter Casse vom 1ten Juni 1803 an, angewiesenen 25 Thlr sich an die Westpreußische Kammer, welche abseiten der Behörde hiervon benachrichtigt worden, zu wenden.
Wegen der zu dieser Bereisung erforderlichen Erweiterung seines Vorspann-Paßes nach Marienfelde ist heute an gedachte Kammer alles Nöthige erlassen worden, an welche er sich also dieserhalb gleichfalls zu wenden hat.
Berlin d. 1ten October 1802
Thulemeier
An den Hofprediger Schleiermacher zu Stolpe.
Wegen der zu dieser Bereisung erforderlichen Erweiterung seines Vorspann-Paßes nach Marienfelde ist heute an gedachte Kammer alles Nöthige erlassen worden, an welche er sich also dieserhalb gleichfalls zu wenden hat.
Berlin d. 1ten October 1802
Thulemeier
An den Hofprediger Schleiermacher zu Stolpe.