
Vgl. Caroline von Schelling an Cäcilie Gotter, Ende Juni 1802:
„[I]ch will Dir sogleich folgendes aus einem Briefe von Schlegel mittheilen [...]. Obiges war zum Theil schon vor 8 Tagen für Dich abgeschrieben, liebe Cecile, blieb aber liegen“.
[Caroline hatte in ihrem Brief vom 18.06.1802 August Wilhelm um Vermittlerdienste für Cäcilie Gotter gebeten. Wenn die Abschrift „Ende Juni“ schon bis zu eine Woche zurückliegt, muss Schlegels Brief am 23.06. oder kurz vorher angekommen sein, kann aber frühestens am 19.06. (und muss spätestens am 22.06.) entstanden sein.]
„[I]ch will Dir sogleich folgendes aus einem Briefe von Schlegel mittheilen [...]. Obiges war zum Theil schon vor 8 Tagen für Dich abgeschrieben, liebe Cecile, blieb aber liegen“.
[Caroline hatte in ihrem Brief vom 18.06.1802 August Wilhelm um Vermittlerdienste für Cäcilie Gotter gebeten. Wenn die Abschrift „Ende Juni“ schon bis zu eine Woche zurückliegt, muss Schlegels Brief am 23.06. oder kurz vorher angekommen sein, kann aber frühestens am 19.06. (und muss spätestens am 22.06.) entstanden sein.]